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30.05.2023 | 14:58 | Windkraftausbau 

Windkraftbetreiber vor Gericht: Wer muss Abstriche machen?

Münster - Beim Thema Windkraft klagen in der Regel Naturschützer gegen Behörden, wenn zum Beispiel der Artenschutz bei den Genehmigungen nicht genügend gewürdigt wurde.

Windkraftausbau
Sie wollen zwischen Arnsberg und Meschede im Hochsauerland nah beieinander neue Windräder bauen. Wer von den beiden Betreibern muss beim Schutz vor Schall und Schattenwurf auf den anderen Rücksicht nehmen? Die Frage geht jetzt vor Gericht. (c) proplanta
Oder aber Unternehmen ziehen vor Gericht, weil ihre Projekte abgelehnt wurden oder die Auflagen aus ihrer Sicht nicht zu erfüllen sind. Oft klagen auch Nachbarn wegen des fehlenden Abstands oder des Schattenwurfs.

Der für Windkraft zuständige 22. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts bekommt es jetzt mit einem besonderen Streit zu tun. Mitte Juni (15.) treffen sich zwei Betreiber in Münster. Beide wollen im Hochsauerland zwischen Arnsberg und Meschede neue Windräder bauen.

In dem einen Fall sollen in Meschede-Freienohl fünf Windräder entstehen, im anderen drei Anlagen in Arnsberg-Oeventrop. Die Dörfer liegen entlang der Ruhr an der Autobahn 46. Die Genehmigungen zum Immissionsschutz hatte der Hochsauerlandkreis erteilt. Beim Immissonsschutz geht es um das Ziel, Menschen und Umwelt vor Lärm, Verunreinigungen und anderen schädigenden Einflüssen zu schützen.

Mit ihren Klagen wollen die Betreiber klären lassen, wer von beiden mit ihren benachbarten Anlagen mit den Auflagen zu Lärm (Schall) und Schattenwurf auf den jeweils anderen Rücksicht nehmen und Abstriche einplanen muss.
dpa/lnw
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