(c) proplanta Wie die Bundesnetzagentur diese Woche nach Ende der Ausschreibungsrunde mitteilte, gingen für die zu vergebenden 150 MW insgesamt 136 Gebote ein. Die Agentur prüft nun die Zulässigkeit der Gebote. Die Zuschläge werden anschließend bekanntgeben.
Im Unterschied zur ersten Ausschreibungsrunde, bei der die Preise noch im sogenannten Gebotspreisverfahren ermittelt wurden, gelte nun das Einheitspreisverfahren, betonte die Netzagentur. Hierbei bestimme der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots den Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote.
Dieser Preismechanismus, der auch an der Strombörse zu Anwendung komme, werde in dieser und in der nächsten Ausschreibungsrunde erprobt. Die Ergebnisse könnten zur Entwicklung des Ausschreibungsdesigns anderer Technologien verwendet werden. Erst nach der Entscheidung, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt werde, solle der Einheitspreis bekannt gegeben werden. (AgE)
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