Das Kabinett beschloss am Dienstag eine Novelle für das Denkmalschutzgesetz, welche die bisherige strenge Linie massiv aufweicht und etwa Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern gestattet.
Mit der
Gesetzesänderung sollen auch energetische Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden möglich werden. Durch die veränderten Regelungen solle der Wert der Denkmäler aber nicht beeinträchtigt werden, hieß es.
Im direkten Umfeld von Denkmälern sollen künftig auch
Windräder kein Tabu mehr sein. Der Bau von Windkraftanlagen soll demnach nur noch bei «besonders landschaftsprägenden Denkmälern» erlaubnispflichtig sein - darunter fällt etwa das Schloss Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim. Die Liste der besonders schützenswerten Bauten umfasst rund 100 Schlösser, Kirchen und Monumente.