Sonntag, 24.09.2023 | 05:08:38
Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

04.03.2011 | 19:06 | Schnitt-Verbot 

Gehölze: Ab 1. März gilt Schnitt-Verbot

Oldenburg - Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden.

Baumschnitt
(c) proplanta
Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.

Geregelt ist das Gehölzschnitt-Verbot in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Dessen Ziel sei es, Störungen brütender Vögel zu vermeiden. Nutznießer seien auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die im Frühling/Sommer ein größeres Blütenangebot vorfinden würden.

Das Verbot gilt nicht für Gehölze auf sogenannten Kurzumtriebsplantagen sowie auf gartenbaulich und gärtnerisch genutzten Flächen. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie bei Bauvorhaben kann im Ausnahmefall Gehölzbewuchs in geringem Umfang beseitigt werden. Im Zweifelsfall geben die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte Auskunft. (lwk-ns)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Deutschland nimmt Fahrt auf bei Zukunftstechnik Wasserstoff

 Fördert der Klimawandel Flutkatastrophen am Mittelmeer?

 Australien ruft Wetterphänomen El Niño aus

 Bauernverband: Berufsstand wird vor die Wand gefahren

 Korallenbleiche in Karibik so schlimm wie nie zuvor

 Auch die Streuobsterzeuger beklagen zu viele Auflagen

 120 Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die bayerische Landwirtschaft

 Bertelsmann-Studie: Özdemir hat erst wenige Vorhaben umgesetzt

 Europäische Union: Schweinebestände sinken überall

 Streunende Rinder im Kreis Göttingen