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04.06.2011 | 07:30 | Rechtliche Rahmenbedingungen 

Seuchenhygiene, Abstandsregelungen, Emissionsfaktoren und Abluftreinigung

Darmstadt - Bei Genehmigung, Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen sind zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen.

Tierhaltungsanlage
(c) proplanta
Auf der KTBL-Tagung „Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung“ am 26. Mai in Hannover beantworteten Fachleute aktuelle Fragen zur Seuchenhygiene, Abstandsregelungen und Durchführung von Erörterungsterminen. Sie erläuterten Emissionsfaktoren sowie aktuelle Erfahrungen bei Abluftreinigungsanlagen. Am 9. Juni findet die gleiche Tagung noch einmal im Stadthaus in Ulm statt, zu der Teilnehmer noch herzlich willkommen sind.

Den Sicherheitsstandard bei der Abschirmung von Großanlagen gegenüber Krankheitserregern kann jeder Tierhalter in Abhängigkeit von der eigenen Gefährdungseinschätzung selbst bestimmen. Dr.-Ing. habil. Carl Lankow vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern beschreibt eine mögliche Vorgehensweise für die interne und externe Abschirmung von Großanlagen gegenüber Krankheitserregern. Er unterstreicht dabei die Notwendigkeit, seuchenhygienische Sicherheitsabstände in der Rechtsprechung klar zu definieren und einen Anforderungs- und Maßnahmenkatalog zu konkretisieren.

Dr. Rolf Winters vom Umweltamt Kreis Steinfurt stellt die rechtlichen Grundlagen für Erörterungstermine bei Tierhaltungsanlagen vor und beschreibt die Vorbereitung und Durchführung solcher Termine. Der Erörterungstermin ist einer der zentralen Verfahrensschritte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Er soll helfen, die Zahl der Einwendungen seitens der Anwohner zu verringern und die Akzeptanz großer Tierhaltungsanlagen zu erhöhen.

Schwerpunkt des Beitrags zur aktuellen Rechtsprechung zu Tierhaltungsanlagen von Dr. Helmar Hentschke, Dombert Rechtsanwälte in Potsdam, sind Gerichtsentscheidungen zu Fragen des Genehmigungsrechts und zu den Folgen rechtwidrigen Behördenhandelns. Dabei geht es um die Bewertung von Geruch und Bioaerosolen, das Bauplanungsrecht, die Anwendung von Irrelevanzschwellen gegenüber Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH- Gebiete), Amtspflichten bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und die Verlängerung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids. Obwohl von Seiten der Gerichte wiederholt Bedenken gegenüber der Geruchsimmsions-Richtlinie (GIRL) für die rechtliche Beurteilung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung geäußert werden, wird die GIRL häufig als Orientierungshilfe bei Gerichtsentscheiden herangezogen.

Dipl.-Phys. Rainer Schmitzer von der Regierung von Mittelfranken, Ansbach, stellt den aktuellen Entwurf der Richtlinie VDI 3894 Blatt 2 zur neuen Abstandsregelung zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen vor. Anders als die bisherigen VDI-Richtlinien zur Abstandsregelung (VDI 3471 und VDI 3472) beschränkt sich die neue Richtlinie nicht mehr auf die Tierarten Schwein und Geflügel, sondern behandelt auch Rinder und Pferde sowie gemischte Bestände. Die neue Abstandsregelung basiert auf einem neuen Ansatz, der die Quellstärke, die Windrichtungs- und Geruchsstundenhäufigkeit berücksichtigt. Der Beitrag „Ermittlung von NH3-Konzentrationen und N-Depositionen in der Umgebung von Tierhaltungsanlagen und deren Wirkungen auf Wälder von Dr. Karsten Mohr von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, befasst sich mit aktuellen Fragen zu den Bewertungsgrundlagen im LAI-Leitfaden „Ermittlung und Bewertung von N-Einträgen im Rahmen von Genehmigungsverfahren“. Die im Rahmen eines Forschungsvorhabens gemessenen Werte zu NH3-Konzentrationen und N-Depositionen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen liegen künftig niedriger als die modellierten NH3-Konzentrationen und N-Depositionen nach dem LAI-Leitfaden.

Die Messungen bei genehmigungsbedürftigen Abluftreinigungsanlagen sind in § 28 des BImSchG und unter Punkt 5.3 der TA´Luft geregelt. Lars Broer von der Landwirtschaftlichen Forschungs- und Versuchsanstalt Nord-West in Oldenburg spricht über Erfahrungen bei der Abnahme und Überwachung von Abluftreinigungsanlagen und stellt dabei die Frage, wie zuverlässig die Anlagen in der Praxis sind. Kritisch zu bewerten ist, dass die Anforderungen an die Probenahmestellen häufig nicht erfüllt und die Bedingungen für eine Messung daher nicht oder nur teilweise gegeben sind. Die unsachgemäße Wartung der Anlagen stellt zudem eine dauerhaft zufriedenstellende Funktionsweise in Frage.

Weitere Informationen zur Veranstaltung am 9. Juni in Ulm gibt es unter www.ktbl.de. (ktbl)
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