Wie das
Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, geht das aus der grundsätzlichen Prüfung hervor, die von der Brüsseler Administration bei der Notifizierung nach der sogenannten Transparenzrichtlinie vorgenommen wurde. Das Agrarressort zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.
Derzeit laufen die parlamentarischen Beratungen über die Vorlage zu einer verbindlichen staatlichen Haltungskennzeichnung. Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (
IGW) haben insbesondere Vertreter der
SPD und der FDP deutlich gemacht, dass sie Änderungen am Regierungsentwurf anstreben. Die Forderungen aus den Reihen der Koalition zielen vor allem darauf ab, den Geltungsbereich der geplanten Pflicht zur Haltungsformkennzeichnung und deren Abdeckung zu erweitern, die Haltungsformen um Tierwohlkriterien zu ergänzen und ein Nebeneinander der staatlichen Kennzeichnung mit privatwirtschaftlichen Ansätzen wie der
Initiative Tierwohl (ITV) zu gewährleisten. Auch der
Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf weitreichende Änderungen verlangt.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigte sich offen für Anpassungen. Nach Einschätzung seines Hauses können wesentliche Änderungen an der Regierungsvorlage allerdings eine erneute Notifizierungspflicht auslösen. Die Koalition hat sich vorgenommen, das Gesetzespaket aus Tierhaltungskennzeichnung sowie Anpassung des Bau- und Umweltrechts bis zur Sommerpause zu beschließen. Das angekündigte Bundesprogramm zur Finanzierung soll im Herbst folgen.