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10.04.2023 | 04:35 | Gigabit-Richtlinie  

Internet-Booster für den ländlichen Raum

Berlin - Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur in ländlichen Räumen voranzubringen, unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium das entsprechende Förderprogramm unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums.

Digitale Anbindung
(c) Michał Nowosielski - fotolia.com
Ziel sei es, gemeinsam die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Regionen zu beseitigen, erklärte das Agrarressort am Montag (3.4.) in einer Pressemitteilung. Flächendeckende, hochleistungsfähige, digitale Infrastrukturen seien die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land.

„Wir fördern dort, wo es den größten Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung gibt“, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller. Der „Internet-Booster für den ländlichen Raum“ sorge nicht nur für eine schelle Verbesserung der digitalen Anbindung, sondern auch für die Angleichung der Lebensverhältnisse. „Damit erhöhen wir auch die Lebensqualität in den ländlichen Räumen“, so Müller.

Der Clou sei, dass alle Adressen eines Fördergebiets einen Glasfaseranschluss erhalten könnten, hob die Staatssekretärin hervor. So würden selbst weit abgelegene Höfe angebunden. Dort, wo ein privatwirtschaftlicher Glasfaserausbau allein nicht rentabel sei - meist in ländlichen Räumen -, werde der Ausbau durch das Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums unterstützt. In diesem Jahr stelle der Bund 3 Mrd. Euro für den Ausbau der Glasfaserinfrastrukturen zur Verfügung. Laut Ministerium verfügen 68 % der deutschen Privathaushalte über einen Gigabitanschluss.

Gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 1.0 sei die Förderung für schwer erschließbare Einzellagen begrenzt gewesen. Eigene Berechnungen des Agrarressorts zeigen, dass etwa 25 % der schwer erschließbaren Einzellagen landwirtschaftliche Betriebe sind. Diese Begrenzung falle nunmehr weg. Laut der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 müssten alle förderfähigen Adressen ohne Begrenzung der Fördersumme berücksichtigt werden. 
AgE
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