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22.01.2020 | 10:55 | Geobox-Messenger 

Späht neuer Messenger des Agrarministeriums die Bauern aus?

Nieder-Olm/Mainz - Der neue Messenger des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums für Landwirte verstößt möglicherweise gegen den Datenschutz.

Agrar Messenger
Möglicherweise Datenschutzprobleme bei Messenger für Bauern. (c) pizuttipics - fotolia.com
Es gebe Hinweise, dass die Datenschutzerklärung nicht mit der Wirklichkeit übereinstimme, sagte der Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann am Mittwoch in Mainz. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Die Datenschützer hätten einen Hinweis bekommen, dass sich die Software möglicherweise mit allem möglichen verbinde, in der Datenschutzerklärung stehe jedoch: kein Tracking, sagte Kugelmann.

Daher sei ein förmliches Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet habe. Dabei werde das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück gefragt, was es dazu sagen könne. Mit einer Antwort sei voraussichtlich in einigen Wochen zu rechnen.

«Möglicherweise ist das alles nicht dramatisch», sagte Kugelmann. Er empfehle dennoch, den Messenger erstmal nicht zu nutzen.

Landwirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) wollte den sogenannten GeoBox-Messenger am heutigen Mittwoch freischalten. Gängige Dienste wie WhatsApp seien für die Bedürfnisse der Bauern nicht ideal, heißt es im Ministerium. Als Beispiele nennen die Fachleute den Datenschutz sowie Beschränkungen bei der Gruppengröße.

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt sagte: «Mit Blick auf die bekannt gewordenen möglichen Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung, erwarten wir vom Land absolute Transparenz und lückenlose Aufklärung.»

Der Betrieb des Messengers sei so lange auszusetzen, bis die Vorwürfe vollständig ausgeräumt oder entsprechende Anpassungen im Sinne des Datenschutzes und im Interesse der Landwirte und Winzer vorgenommen würden.

«Weder dürfen Daten zum Nutzerverhalten erhoben, noch weitergegeben werden. Die Nutzung der App muss den Landwirten und Winzern sowie der staatliche Beratung vorbehalten sein.»
dpa/lrs
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