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03.08.2015 | 11:03 | Qualitätsjournalismus 

ZEIT-Artikel Rache aus dem Stall verstieß gegen journalistische Sorgfalt

Berlin - Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen den ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem Stall“ vom 20.11.2014 als begründet erklärt.

ZEIT-Artikel
(c) proplanta
Insbesondere hat der Presserat einen Verstoß gegen die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht kritisiert. Der DBV sieht sich damit bestätigt, dass die Empörung der Tierhalter über den ZEIT-Artikel sowie die massive Kritik zahlreicher Verbände und Landwirte berechtigt war, wonach nicht sorgfältig recherchiert wurde.

Da die ZEIT mit Qualitätsjournalismus wirbt, ist dies nach Ansicht des DBV ein schwerwiegendes Urteil. Die Redaktion wurde vom Presserat darüber informiert. Im Unterschied zur noch stärkeren Sanktion, der Rüge, die eine massive Verletzung eines ethischen Grundsatzes des Pressekodex bedeutet, muss diese Information nicht von der Zeitung selbst veröffentlicht werden. Der Presserat gibt seine Bewertungen nach dem so genannten Pressekodex, einem Regelwerk für die journalistische Arbeit, ab.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates sah sich nach ausführlicher Beratung der Kritikpunkte und nach eingeholten Stellungnahmen jedoch nicht in der Lage, die vom DBV aufgeführten wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gegenüber den von der ZEIT herangezogenen Studien zu bewerten.

Nach Ansicht des DBV macht es sich der Presserat damit zu leicht. Doch in der schriftlichen Begründung verweist der Beschwerdeausschuss darauf, dass es sich in den vom DBV erhobenen Vorwürfen um „eine Expertendiskussion handelt, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“. Im Zusammenhang mit dem Kritikpunkt des DBV, es gäbe zwischen Anzahl der Tiere in einer Region und der Häufigkeit von MRSA-Fällen keinen Zusammenhang, kam der Presserat zu der Bewertung, dass es sich „um eine Diskussion handelt, die ein so hohes Expertenwissen fordert, dass der Beschwerdeausschuss es mit seinen Mitteln für nicht aufklärbar hält, welche dieser Studien die verlässlichere ist“. Eindeutig wurde dagegen die unzutreffende Darstellung der ärztlichen Behandlung einer Patientin mit Antibiotika als Verstoß gegen das Gebot zur Sorgfalt verurteilt.

Beim 28-köpfigen Deutschen Presserat handelt es sich um ein Gremien der Selbstkontrolle der Medien. Es wird getragen von den deutschen Verleger- und Journalistenverbänden. Beschwerden können eingereicht werden über Texte oder Bildmotive in gedruckten oder online-Medien. Die Anzahl an Beschwerden beim Presserat schwankt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2014 wurden 2.009 Beschwerden eingereicht, ein Drittel davon wurde entsprechend der Statuten zugelassen. 246 Beschwerden wurden nach eingehender Prüfung sanktioniert. (DBV)
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