Seit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und der damit verbundenen Anpassung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung müssten Landwirte, Gärtner und Co. aktiv ihre Qualifikation im Pflanzenschutz erhalten, betonte der Bundesverband in der vergangenen Woche.
Dazu müsse man regelmäßig innerhalb eines 3-Jahreszeitraums jeweils an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen, in deren Rahmen es keine Prüfung gebe. Für sogenannte Altsachkundige, die bereits vor dem 14. Februar 2012 sachkundig gewesen seien, ticke nun die Uhr, so die DEULA. Für sie laufe der erste Fortbildungszeitraum nur noch im aktuellen und dem kommenden Jahr.
Daneben erinnerte die DEULA daran, dass als Legitimation ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde beantragt werden müsse. Altsachkundige, die bis zum 26. Mai 2015 noch keine Anträge gestellt hätten, verlören Ende 2015 die Sachkunde und müssten sich dann erneut einer Prüfung unterziehen.
Den Ausweis extra beantragen müssten auch die Sachkundigen, die nach neuem Recht die Qualifikation erworben hätten. Automatisch ausgestellt werde der Ausweis nicht. (AgE)
Weitere Forbildungsangebote
Sachkundenachweis Pflanzenschutz