Ziel ist, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten auszubilden.
Das Ausbildungsangebot richtet sich bevorzugt an:
- Diplom-Agraringenieurinnen und -Agraringenieure, Master
aber auch an:
- Diplom-Gartenbauingenieurinnen und -Gartenbauingenieure, Master
- Diplom-Ökotrophologinnen und -Ökotrophologen, Master
- oder Absolventinnen und Absolventen einer ähnlich geeigneten Studienrichtung mit dem Diplom- oder Mastergrad einer Universität oder dem Mastergrad einer Fachhochschule, der den Zugang zum höheren Dienst eröffnet.
Zu den Einstellungsvoraussetzungen zählen ferner eine mindestens einjährige agrarwirtschaftliche fachpraktische Ausbildung mit Praktikantenprüfung sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten.
Bewerbung
Bewerbungen sind bis zum 31. Juli 2011 zu richten an:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Fachbereich 11, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
Zu den Bewerbungsunterlagen zählen:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Abschrift oder Kopie des Nachweis der allgemeinen Hochschulreife,
- Abschriften oder Kopien der Zeugnisse über die Hochschulprüfungen (Diplom-Vorprüfung und Diplom-Hauptprüfung) oder Nachweise über gleichwertige - auch ausländische - Hochschulabschlüsse,
- Abschriften oder Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade,
- Nachweis einer mindestens einjährigen fachpraktischen Ausbildung,
- Abschrift oder Kopie des Zeugnisses über eine Praktikantenprüfung oder eine berufliche Abschlussprüfung.
Der Entscheidung über die Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus. Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der nach den Unterlagen die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt, nimmt am Auswahlverfahren nicht teil. Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Zulassung.
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung (22 Monate) und die Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung (2 Monate) und beginnt in der Regel im Oktober jeden Jahres. Die Referendarinnen und Referendare sind im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge.
Die Ausbildung vermittelt die berufliche Handlungskompetenz für die Agrarverwaltung in den Lernfeldern Verwalten, Leiten und Steuern sowie Beraten. Ausbildungsorte sind neben zentralen Seminaren die Verwaltungs-, Beratungsdienststellen und Einrichtungen der Landwirtschaftskammer NRW und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie sonstige geeignete Dienststellen.
Höherer Agrarwirtschaftlicher Dienst
Das Agrarreferendariat befähigt für dienstliche Tätigkeiten in der Agrarverwaltung insbesondere in den Dienststellen und Einrichtungen der Landwirtschaftskammer NRW, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums. Zu den Aufgaben zählen das Verwalten, die Förderung, das Beraten, wissenschaftliche Tätigkeiten und in der Regel Führungsaufgaben als Vorgesetzte. (ble)