NRW hat insgesamt einen hohen Ausbildungsgrad in der Landwirtschaft. (c) proplanta
Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin. Nach den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2013 haben 68 % aller landwirtschaftlichen Betriebsleiter/Geschäftsführer eine abgeschlossene landwirtschaftliche Berufsausbildung. Die übrigen 32 % weisen ausschließlich praktische landwirtschaftliche Erfahrung auf.
In größeren Betrieben haben fast alle Betriebsleiter/Geschäftsführer eine abgeschlossene landwirtschaftliche Berufsausbildung. Aber auch in Haupterwerbsbetrieben und juristischen Personen ist der landwirtschaftliche Ausbildungsgrad mit 87 beziehungsweise 85 % relativ hoch.
Von den Betriebsleitern/Geschäftsführern mit abgeschlossener landwirtschaftlicher Berufsbildung weisen 11 % einen Hochschulabschluss auf. In Nordrhein-Westfalen verfügten im Jahr 2013 nach Angaben des RLV 23.634 (68,9 %) der insgesamt 34.303 Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe in Nordrhein-Westfalen über eine einschlägige landwirtschaftliche Berufsausbildung.
Nach den Erhebungen von Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt besitzen 4.873 (20,6 %) der insgesamt 23.634 Betriebsleiter mit landwirtschaftlicher Berufsausbildung 2013 eine abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt.
3.847 Personen (16,3 %) hatten die Ausbildung an einer Landwirtschaftsschule gemacht. 7.165 Landwirte (30,3 %) hatten eine Landbauschule, Technikerschule oder Fachakademie abgeschlossen. Die Titel „Meister” oder „Fachagrarwirt” führten im vergangenen Jahr 4.141 Betriebsleiter (17,5 %) und 2.366 (10 %) erwarben ihre berufliche Qualifikation an einer Universität oder Fachhochschule. 10.669 aller Betriebsleiter (31,1 %) in NRW hatten keinen landwirtschaftlichen Abschluss und verfügten ausschließlich über praktische Erfahrungen in der Landwirtschaft. Diese können durchaus über eine berufliche Qualifikation verfügen, jedoch außerhalb der Landwirtschaft. Sie führen den Betrieb häufig im Nebenerwerb.
Mehr als ein Viertel (27,7 %; 9.489) aller Betriebsleiter hatte in den zwölf Monaten vor der Erhebung an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilgenommen; hierzu zählen sowohl Ausbildungen zur Erlangung von Grundkenntnissen als auch Fortbildungen zur Wissensvertiefung. (RLV)