Zulassungen im ersten Semester sind ebenfalls möglich in den
Masterstudiengängen Elektrotechnik, Energie-, Gebäude- und Umweltmanagement
sowie Landwirtschaft und Umwelt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit
entsprechenden Vorleistungen können in diesen und allen übrigen an der FH
Bingen angebotenen Studiengängen in höhere Semester einsteigen. Über die
Voraussetzungen informiert die Studienberatung. Die Bewerbungsfrist an der technisch-naturwissenschaftlichen Hochschule
endet für die Bachelorstudiengänge am Dienstag, den 15. Februar, und für die
Masterstudiengänge am Montag, den 28. Februar. Die Vorlesungen beginnen am
Montag, 14. März.
Das neue rheinland-pfälzische Hochschulgesetz eröffnet neue Chancen für
beruflich qualifizierte Bewerber auf ein Hochschulstudium und erleichtert ihnen
den Zugang zur Fachhochschule ohne Hochschulreife. „Die Studiengangwahl ist nun
bei Meisterinnen und Meistern oder ähnlich Qualifizierten nicht mehr fachlich
beschränkt und auch Personen mit qualifiziertem Berufsabschluss können nach
zwei Jahren beruflicher Tätigkeit ein Bachelorstudium an der FH Bingen
aufnehmen“, erläutert FH-Präsident Professor Dr. Klaus Becker wesentliche
Neuerungen. Ein Probestudium oder eine Beschränkung der Studiengangwahl auf fachlichen
Zusammenhang zu der Berufsausbildung gibt es nun nicht mehr.
Nähere Informationen zu den Studieninhalten, Zulassungsvoraussetzungen und
Formalitäten und zum gesamten Studienangebot unter www.fh-bingen.de, oder bei
der Zentralen Studienberatung der FH Bingen, Tel.: 06721/409 386, E-Mail
zsb@fh-bingen.de. (PD)