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21.08.2012 | 15:20 | Ehrenamt 

Bundesfreiwilligendienst kann in der Landwirtschaft geleistet werden

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass der im Juli 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) auch im landwirtschaftlichen Bereich genutzt werden kann.

Bundesfreiwilligendienst
(c) proplanta
Ähnlich wie der bis zum Jahr 2011 verpflichtende Zivildienst können Teilnehmer am BFD als Betriebshelfer für in Not geratene Bauernfamilien ein ehrenamtliches Engagement ausüben.

Möglich ist dies bei Betriebshilfsdiensten und Maschinenringen. Branchenspezifische Organisationen können auch Träger des BFD sein. Die Niedersächsische Landjugend hat nach eigenen Berichten bereits gute Erfahrungen gesammelt.

Im Unterschied zum früheren Zivildienst gibt es beim Bundesfreiwilligendienst keine obere Altersbegrenzung, heißt es beim DBV. Der BFD kann für Personen ab dem 27. Lebensjahr sogar in Teilzeit, das heißt mehr als 20 Wochenarbeitsstunden, maximal aber 40 Stunden, geleistet werden.

Eine Entlohnung gibt es nicht. Anspruch besteht jedoch auf ein angemessenes Taschengeld von derzeit etwa 336 Euro im Monat. Es besteht für den Teilnehmer eine Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen, wobei die Beiträge vollständig von der zuständigen Einsatzstelle übernommen werden.

Weitere Informationen, einschließlich einer Vermittlungsbörse, können u. a. auf der Homepage des zuständigen Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de abgerufen werden. (dbv)
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