Der Schweizer
Bauernverband und das Bundesamt für Migration führten ein Gespräch zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung. Dieser verlangt, dass das Potenzial an Arbeitskräften im Inland besser ausgeschöpft wird, um die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zu decken.
Er ist eine Folge der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung", die Volk und Stände am 9. Februar 2014 angenommen haben.
Im Zentrum der Aussprache stand die Machbarkeit der Idee, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen vermehrt in der Landwirtschaft zu beschäftigen. Um Asylsuchende, wie fälschlicherweise bereits berichtet wurde, ging und geht es dabei ausdrücklich nicht.
Das Gespräch zeigte, dass der gegenseitige Wille besteht, diesen Weg weiter zu verfolgen und für das nächste Jahr ein Pilotprojekt mit ausgewählten Betrieben durchzuführen. Dafür folgen weitere Gespräche. (sbv)