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13.10.2015 | 08:26 | Sozialversicherung 

Günstige private Zusatzversicherung für Land- und Forstwirte

Kassel - Versicherte der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse (LKK/LPK) können seit dem 1. Juli von günstigen Tarifen für private Zusatzleistungen profitieren.

Landwirtschaftliche Krankenversicherung
(c) proplanta
Dazu hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine engere Zusammenarbeit mit der Union Krankenversicherung (UKV) vereinbart.

Die Kooperation legt ein verstärktes Augenmerk auf Zahnzusatz- und Pflegeversicherungsangebote zu günstigen Konditionen. „Wir freuen uns, mit dieser Kooperation unser Angebot für die Versicherten weiter auszubauen und mit Vorzugskonditionen verbinden zu können. Sie können maßgeschneiderte Produkte und kompetente Beratung erwarten“, so der alternierende SVLFG-Vorstandsvorsitzende Martin Empl.

Pflegebedürftige der LPK werden nachweislich verhältnismäßig lange Zuhause gepflegt. Durch die selbstorganisierte Pflege können finanzielle Belastungen auf die Familien zukommen, gegen die sie sich mit den Leistungsangeboten der Union Krankenversicherung absichern können. Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (sog. Pflege-Bahr) gibt seit dem 1. Januar  2013 auch älteren Versicherten die Möglichkeit, diese Tarife abzuschließen.

Umfragen bestätigen zudem, dass Versicherte der LPK angesichts ihrer Altersstruktur ein hohes Interesse an Informationen zur Pflege und zur Altersvorsorge haben. „Hier möchten wir unser Beratungsangebot ausbauen und schärfen“, so Empl weiter. Die Angebote sind sowohl für den Hofnachfolger – zum Schutz vor finanzieller oder zeitlicher Überforderung – als auch für den Abgebenden, der sich eine wunschgerechte Pflege sichern will, von Vorteil.

Eine Zahnzusatzversicherung kann aus drei Tarifen ausgewählt werden: „ZahnVITAL“ gewährt Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, zu Kunstofffüllungen sowie zu Inlays und Onlays. Der Tarif „ZahnPLUS“ bietet zusätzlich bestimmte Kostenübernahmen für Sehhilfen und Versicherungsschutz bei Auslandsreisen. „ZahnPREMIUM“ enthält zudem eine Erstattung bei kieferorthopädischer Behandlung. (svlfg)
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