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Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau anlässlich des „Internationalen Tag gegen Lärm“ am 30. April hin.
Lärmschwerhörigkeit, auch „Hörermüdung“ genannt, entsteht durch intensive Lärmeinwirkung, welche schließlich die Schallempfindung des Menschen stört. „Auch unsere Versicherten gehören zur betroffenen Berufsgruppe“, so Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG. Sorge bereite ihm, dass auch Kinder und Jugendliche zunehmend gefährdet seien, so Spahn weiter.
Wirkt Lärm mit Schallpegeln über 85 Dezibel (dB) über Jahre täglich mehrere Stunden auf das Hörorgan ein, kann dies zu einer bleibenden und irreversiblen Schädigung der Haarzellen im sog. Corti’schen Organ der Schnecke führen. Bei Schallpegeln unter 85 dB ist nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hörstörung zu erwarten.
Bei besonders hohen Schallpegeln, wie bei Motorsägeneinsätzen mit Schalldruckpegeln von mehr als 100 dB, kann schon nach wenigen Jahren eine merkbare Hörstörung die Folge sein. Jahre- oder jahrzehntelange Lärmeinwirkung findet sich meistens nur im Berufsleben. Personen, die einem Lärm von 85 dB oder mehr ausgesetzt sind, müssen sich einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge unterziehen.
Gehörschutz (Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken) ist ab einer täglichen Lärmeinwirkung von 85 dB am Arbeitsplatz verpflichtend einzusetzen und bereits ab 80 dB vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Seit einiger Zeit steigt auch die Zahl der dauerhaft schwerhörigen Jugendlichen stetig an. Gründe hierfür können im lauten Musikhören in der Diskothek, auf Konzerten und über Kopfhörer liegen. Geräuschpegel von teilweise mehr als 100 dB sind hier keine Seltenheit. Diese Lautstärke entspricht in etwa dem Schallpegel eines Presslufthammers oder einer Motorsäge.
Dennoch nehmen die meisten Jugendlichen Alarmsignale, wie das Ohrenpfeifen nach dem Konzert, sorglos hin. Präventiv ist daher auch bei Lärm im Freizeitbereich Gehörschutz dringend zu empfehlen. (SVLFG)