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16.02.2009 | 11:39 | Studienbeiträge  

Neue Studienbeitragssatzung verabschiedet Senat der Universität Bonn regelt Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen neu

Bonn - Der Senat der Universität Bonn hat den rechtlichen Rahmen für die Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen über das Sommersemester 2009 hinaus geschaffen.

Neue Studienbeitragssatzung verabschiedet Senat der Universität Bonn regelt Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen neu
Das Gremium beschloss in seiner Februar-Sitzung unter anderem eine neue Studienbeitrags- und Gebührensatzung. Die Senatsentscheidung war von einer mehrheitlich mit Studierenden besetzten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Prorektors für Finanzen, Professor Dr. Wolfgang Löwer, vorbereitet worden. Der Senat entschied sich dafür, die bisherigen Regelungen im wesentlichen beizubehalten, änderte den Wortlaut der bisherigen Satzung jedoch in mehreren Details.

So sollen die Einnahmen aus Studienbeiträgen in Zukunft zu 80 Prozent in die Fakultäten fließen, der Anteil für zentrale Maßnahmen wurde von 25 auf 20 Prozent reduziert. Laut Satzung dürfen in der Regel bis zu 10 Prozent des Beitragsaufkommens der Universität für Baumaßnahmen verwendet werden. Außerdem soll die Verwendung von Studienbeiträgen künftig durch regelmäßige Veröffentlichungen noch transparenter gemacht werden.

Der Senat votierte ebenfalls für die Beibehaltung des vor drei Jahren begonnenen Betreuungsprogramms für ausländische Studierende. Diese Aufgabe soll jedoch künftig aus allgemeinen Studienbeiträgen finanziert werden können. Anders als 2006 sprachen sich auch die studentischen Vertreter des Senates mehrheitlich für diese Form der Finanzierung aus. Damit werden ab dem Wintersemester 2009/2010 von ausländischen Studierenden keine zusätzlichen Betreuungsbeiträge mehr erhoben.

Nach dem Willen des Senats werden Studierende mit Kindern in Zukunft noch stärker von den Studienbeträgen entlastet. So kann ein Elternteil nun statt bis zu 6 Semester lang für bis zu 8 Semester von den Beiträgen befreit werden. Außerdem ermöglicht die neue Satzung den kontinuierlichen Aufbau des Kapitals für eine Stiftung, aus deren Erträgen Auszeichnungen für besonders herausragende Studienleistungen finanziert werden sollen.

Die Regelungen der neuen Satzung treten mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn in Kürze in Kraft und finden erstmals zum Wintersemester 2009/2010 Anwendung. Im Gegensatz zur bisherigen Studienbeitragssatzung gilt das neue Regelwerk unbegrenzt. (PD)
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