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28.09.2014 | 03:39 | Agrarberufe 

Sozialpartner: Kein Änderungsbedarf in der Ausbildungsordnung Landwirt/in

Berlin - Die Vertretungen der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bzw. Unternehmer halten eine von der Agrarministerkonferenz geforderte Novellierung der Ausbildungsordnung im Beruf Landwirt/in kurzfristig nicht für erforderlich.

Ausbildung Landwirt
(c) proplanta
Das haben die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) gemeinsam gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium erklärt, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilen.

Nach Einschätzung der Sozialpartner liegen bisher keine ausreichenden Hinweise zur Notwendigkeit fachlicher, struktureller und/oder arbeitsmarktorientierter Anpassungen vor. Die von der Agrarministerkonferenz genannten inhaltlichen Defizite seien auf Grundlage der geltenden Ausbildungsverordnung in der Ausbildung weitgehend vermittelbar.

Die bestehende Ausbildungsverordnung sei produktions- und verfahrensneutral angelegt, so dass die Ausbildung in allen landwirtschaftlichen Produktionsrichtungen und -verfahren inklusive alternativer Landbauformen nach vergleichbaren Standards umgesetzt werden könne.

GLFA/DBV und IG BAU sprechen sich dafür aus, eine bundesweite Untersuchung zur zukünftigen Entwicklung des landwirtschaftlichen Arbeitsmarktes und des entsprechenden Qualifizierungsbedarfs in der Landwirtschaft durchzuführen. Die Ergebnisse könnten wichtige Anhaltspunkte hinsichtlich einer eventuellen Neuordnung liefern. (dbv/ig bau)
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