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14.08.2011 | 07:11 | Dorfhelferinnen 

Dorfhelferinnenarbeit gefragt wie eh und je

Hannover - Sei es bei Krankheit, Unfall oder eine Kur – wenn die Hausfrau und Mutter für eine Zeit ausfällt, kann das Familiengefüge ganz schön ins Trudeln kommen.

Dorfhelferin
Für Familien aus der Landwirtschaft und dem gesamten ländlichen Raum bietet in diesen Fällen das Dorfhelferinnen-Werk Niedersachsen unverzichtbare Hilfe, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Wenn Mütter in Notsituationen ihren Haushalt nicht führen können, betreuen die insgesamt 166 beim Werk angestellten Dorfhelferinnen die Kinder und erledigen alle Aufgaben im Haushalt. Aber auch die Alten- und Krankenpflege sowie die Betreuung behinderter Familienmitglieder zählen zu ihren Tätigkeiten. Die Dorfhelferinnen können aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung alle Arbeitsbereiche in der Familie abdecken. Große Flexibilität und die Anpassung an die unterschiedlichen Familiengewohnheiten bringen die Frauen ebenfalls mit. Daher ist die Tätigkeit der Dorfhelferinnen gefragt wie eh und je. „Selbst das manchmal spürbare Sommerloch merken wir in diesem Jahr überhaupt nicht", sagt Geschäftsführerin Gabriele Lübke-Beimdiek.

Im vergangenen Jahr haben die Dorfhelferinnen rund 16.500 Einsatztage in Familien geleistet, davon allein 7.355 aufgrund einer Erkrankung und 3.900 wegen Schwangerschaft und Entbindung der Mutter. Im Durchschnitt dauerte jeder Einsatz drei Wochen, wobei die Einsatzdauer sehr schwankt und von wenigen Tagen bis hin zu einem Jahr reichen kann. Was ursprünglich als professionelle Haushaltshilfe überwiegend für landwirtschaftliche Familien etabliert wurde, wird inzwischen sowohl im gesamten ländlichen Raum als auch im städtischen Bereich mehr und mehr gebraucht. Rund 69 Prozent aller Einsatztage übernimmt jedoch immer noch die Landwirtschaftliche Sozialversicherung als Kostenträger, weitere 23 Prozent werden über die gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnet.

Ob eine Dorfhelferin jedoch überhaupt in einer Familie tätig werden kann, ist abhängig von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger der betroffenen Mutter, also beispielsweise der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder des Rentenversicherungsträgers. Die genauen Einsatzvoraussetzungen können sich dabei je nach Kostenträger unterscheiden. Familien sollten sich daher bei Bedarf sofort an das Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel.: 0511 124 539 oder an eines der 37 regionalen Kuratorien wenden, die die Einsätze der Dorfhelferinnen koordinieren. Mehr unter www.dhw-nds.de. (LPD)
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