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18.08.2013 | 14:52 | Schimmel in Lebensmittel 

Müssen schimmelige Lebensmittel grundsätzlich entsorgt werden?

Stuttgart/Hohenheim - Ein grünlicher Flaum auf dem Toastbrot, pelzige Einschlüsse in der Marmelade oder weiße Härchen an Erdbeeren - wohl jeder wird im Laufe seines Lebens in diesem Zusammenhang mit der Frage konfrontiert: Wegwerfen oder wegschneiden?

Schimmel an Erdbeeren
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Vorsicht bei Schimmel an Esswaren ! (c) proplanta
Schimmel ist nicht gleich Schimmel. Während einige Schimmelpilzarten massive gesundheitliche Risiken bergen (Mutterkorn), sind andere für unseren Körper wiederum völlig harmlos (Schimmelkäse).

Da es für den Laien nicht immer ganz einfach ist, eine gefährliche Schimmelart zu identifizieren, sollten im Zweifelsfall verschimmelte Lebensmittel lieber entsorgt werden. Durch den Genuss schimmeliger Nahrungsmittel können Mykotoxine über den Verdauungstrakt ins Blut gelangen und Leber und Nieren erheblich schädigen.

Mit Schimmelpilzgiften ist nicht zu scherzen

Während der Schimmelrasen auf Lebensmitteln oft gut zu erkennen ist, sind die sogenannten Hyphen (fadenförmige Zellen) der Pilze für das menschliche Auge nicht sichtbar. Diese durchziehen bei der Ausbreitung, in Abhängigkeit der Konsistenz, das Lebensmittel unterschiedlich stark. Daher können auch Lebensmittel, die scheinbar nur winzige schimmelige Stellen aufweisen, bereits komplett vom Pilzgeflecht verseucht sein. Sowohl der Schimmelrasen als auch die Pilzhyphen sind in der Lage, toxische Stoffe zu sezernieren.

Als Faustregel gilt: Je flüssiger ein Lebensmittel, desto schneller breiten sich Pilzgifte aus. Verschimmelte Lebensmittel mit hohem Wassergehalt oder lockerer Konsistenz wie Milchprodukte, Fleisch, Wurst, Kompotte, Obst oder Gemüse sollten vorsichtshalber entsorgt werden. Auch verschimmeltes Brot ist grundsätzlich wegzuwerfen. Ebenso gehören verschimmeltes Getreide, Nüsse, Mandeln und Pistazien immer in die Tonne, da sie möglicherweise krebserregende Aflatoxine enthalten.

Selbst aufgefrorenes oder eingekochtes Obst können noch Schimmelpilzgifte enthalten. Für die Herstellung von Marmeladen oder Kompotte sollten deshalb nur einwandfreie Früchte Verwendung finden.

Vorsicht auch bei schimmeliger Marmelade



Zwar kommt es bei zuckerreichen Nahrungsmitteln wie Marmelade nur selten zum Schimmelbefall. Dass mit Schimmel befallene Marmelade aber nach dem Entfernen des Schimmels ohne Bedenken verzehrt werden kann, zählt zu den klassischen Ammenmärchen. Auch hier sollte man das Glas besser wegwerfen, da Mykotoxine diffundieren können. Dies gilt insbesondere für selbstgemachte Konfitüre, die Frucht und Zucker im Verhältnis zwei zu eins oder drei zu eins enthält.

Fördernd für den Schimmelbefall wirkt Kondenswasser, das vom Deckel auf die Oberfläche der Marmelade tropft und zu einer lokalen Verdünnung des Zuckergehaltes und damit zu einem optimalen Nährboden für den Pilz führt.

Bei Hartkäse oder Karotten reicht es indes meist aus, betroffene Stellen großzügig zu entfernen, sofern die weißlich-grünen Flecken lediglich an der Oberfläche auftreten. Angeschimmelter Frisch-, Weich- und Schnittkäse muss jedoch grundsätzlich entsorgt werden. Ausnahmen bilden Käsesorten mit arttypischem Edelschimmel, wie etwa Blauschimmelkäse, Camembert und Roquefort. Sie verleihen ihnen das charakteristische Aroma und wirken zugleich konservierend. Diese Käsesorten sind am besten separat einzupacken, da der Schimmel auch auf andere Käsesorten übertragen werden kann.

Verschimmelte Lebensmittel sind stets rasch zu entsorgen, da die Sporen auch andere Lebensmittel anstecken. Bei befallenem Geschirr, Fliesen, Küchenschränken oder dem Kühlschrank hilft Essig zur Reinigung. Niemals verschimmelte Nahrungsmittel an Nutztiere verfüttern!

5 Tipps zur Vermeidung von Schimmel an Lebensmittel



1.) Möglichst frisches, unversehrtes Obst, Gemüse etc. kaufen und schnell verwerten.

2.) Beim Einkauf stets das Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen.

3.) Offene Saftflaschen sollte binnen 3-4 Tagen aufgebraucht werden.

4.) Brot, Nüsse und Gewürze immer kühl und trocken lagern.

5.) Verschimmelte Lebensmittel frühzeitig entsorgen um eine Ansteckung durch Sporen zu vermeiden sowie Brotkasten und Kühlschrank regelmäßig mit Essigwasser reinigen.

Alle Angaben ohne Gewähr, die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr. (proplanta)
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