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24.01.2011 | 11:00 | Medizin-Splitter 

Augen auf beim Kauf von Schlankheitsmitteln im Internet

Karlsruhe/Hohenheim - Noch beschäftigen sich die Medien und Bürger mit dem Dioxinskandal, schon werden andere kriminelle Machenschaften im Ernährungsbereich publik.

Schlankheitstee
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(c) Subbotina Anna - fotolia.com
So warnt das Verbraucherschutzministerium in Baden-Württemberg vor Schlankheitskaffes und -tees, die über das Internet (siehe auch Proplanta: "Nahrungsergänzungsmittel - Wunderpille für alles") angeboten werden, da verschreibungspflichtige Substanzen darin gefunden wurden. Hierzu gehören "Quick Show Slimming Tea" und "Lose Weight Coffee".

Außer den deklarierten pflanzlichen Stoffen ließ sich Sibutramin (ein Arzneistoff, der als Appetitzügler zur Reduktion von starkem Übergewicht unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt wurde) nachweisen. Aufgrund starker Nebenwirkungen hat man Sibutramin-haltige Arzneimittel in allen Industrieländern mittlerweile vom Markt genommen, denn aufgrund des Studienergebnisses bewertete der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelagentur im Januar 2010 das Nutzen-Risiko-Verhältnis als negativ und empfahl den EU-Mitgliedstaaten deshalb umgehend, das Ruhen der Zulassung für Sibutramin-haltige Arzneimittel anzuordnen.

Die Nebenwirkungen dieses appetitzügelnden Mittels reichen von Kopfschmerzen, Mundtrockenheit, Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Taubheitsgefühlen, Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen. Vor allem für Herz-Kreislauf-Patienten besteht ein deutlich erhöhtes Herzinfarkt-Risiko. Gerade diese Personengruppe ist oft übergewichtig und die Verlockung ist groß, Kaffee oder Tee mit pflanzlichen Inhaltstoffen zur Gewichtsreduktion zu verwenden.


Fazit

Dies ist erneut ein Beispiel dafür, wie riskant es ist, Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel über das Internet zu beschaffen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung führt dazu aus: „Unabhängig vom Vertriebsweg gelten selbstverständlich auch für Nahrungsergänzungsmittel, die über das Internet angeboten werden, die einschlägigen deutschen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Es sind jedoch Einzelfälle bekannt geworden, bei denen nicht verkehrsfähige Nahrungsergänzungsmittel, über das Internet angeboten wurden. Ein Beispiel aus der Vergangenheit betrifft sogenannte Muskelaufbaupräparate.

Untersuchungen der Überwachungsbehörden in Deutschland hatten gezeigt, dass einige Produkte, die über das Internet bezogen und als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet wurden, Anabolika enthielten, die nicht als Inhaltsstoffe angegeben waren.

Verbraucher sollten beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet berücksichtigen, dass die Nutzung des Internets als Zugang zu weltweiten Märkten nicht nur Chancen bietet, sondern auch mit Risiken verbunden sein kann. Bei direktem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet bei Herstellern/Vertreibern im Ausland kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produkte deutschen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Weiterhin besteht die Frage, ob es sich um seriöse Anbieter handelt und die angebotenen Produkte den für sie im Ausland geltenden rechtlichen Regelungen entsprechen. (Hr)



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Gerne steht Ihnen Herr Dr. med. H. Rüdinger, Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin, Rede und Antwort.


Dr. med. Heimfried Rüdinger
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