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22.06.2015 | 10:00 | Infektionskrankheiten 

Röteln in Amerika ausgemerzt - in Deutschland nicht

Karlsruhe/Hohenheim - Die panamerikanische Gesundheitsorganisation gab jüngst bekannt, dass in ganz Amerika Röteln jetzt auch zu den Infektionskrankheiten gehören, die wie Pocken und Kinderlähmung ausgerottet seien. Dies gilt leider noch nicht für Deutschland.

Infektionskrankheiten:  Röteln, Mumps, Masern
(c) Alexander Raths - fotolia.com
Zwar verläuft die Rötelninfektion bei Kindern meist ohne Symptome - wird aber eine ungeimpfte Schwangere infiziert, kann eine Fehlgeburt oder ein sog. kongenitales Rötelnsyndrom (CRS) resultieren, das durch Taubheit, Blindheit und Herzfehler gekennzeichnet ist. Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen besteht die Gefahr im Rahmen einer Rötelninfektion eine Gehirnhaut- und Herzmuskelentzündung zu erleiden.

Eine weitere Erkrankung, hervorgerufen durch das Mumpsvirus, ist in der Regel harmlos, aber es gibt auch schwere Verläufe mit Hirnhautentzündung. Bei Männern können sich zudem die Hoden entzünden und dies kann zur Zeugungsunfähigkeit führen. Auch bei jungen Frauen kann es durch Befall der Eierstöcke zur Unfruchtbarkeit kommen.

Eine dritte Erkrankung erregt in Deutschland derzeit die Gemüter. Aktuell gibt es z.B. in Berlin verstärkte Masernausbrüche und auch in Marburg haben sich nach Angaben des Gesundheitsamtes inzwischen über 20 Masernfälle bei Schülern einer Waldorfschule ereignet. Gerade hier waren die Impfraten niedrig.

Bei Masern können in manchen Fällen bei Kindern lebensbedrohliche Komplikationen wie Lungen- und Hirnhautentzündungen auftreten mit lebenslangen Folgen. Für die nahe Zukunft ist auch durch Migranten vermehrt mit Masernausbrüchen zu rechnen. Deshalb ist der Versuch die Impfschutzregeln seitens der Koalition in der Form zu verschärfen, dass ungeimpfte Kinder und Erzieher aus Kitas und Schulen ausgeschlossen werden können wenn es dort zu einem Masernfall kommt, dringend angezeigt.

Außerdem müssen Eltern grundsätzlich vor der Erstaufnahme ihrer Kinder in einer solchen Einrichtung eine ärztliche Beratung über den Impfschutz schriftlich nachweisen, sonst könnten Bußgelder fällig werden.

Darüber hinaus sollen Arbeitgeber in medizinischen Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen und diese bei fehlendem Impfschutz nicht mehr in bestimmten Bereichen einzusetzen.

Ferner sollen die Schutzimpfungen in die Bonus-Programme der Krankenkassen aufgenommen werden, um weitere Anreize zum Impfen zu setzen. Eine Impfpflicht (siehe Proplanta "Masern-Alarm: Impflicht wirklich erforderlich?") soll es aber nicht geben.

Dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gehen die Koalitionspläne zwar nicht weit genug, aber zumindest in die richtige Richtung. Wie das neue Präventionsgesetz dann endgültig aussieht bleibt abzuwarten.

Schutz vor diesen nicht immer harmlosen Kinderkrankheiten bietet eine 2-malige Impfung gegen MMR (Masern, Mumps, Röteln). Außer für Kleinkinder wird die Impfung gegen Masern generell für alle Erwachsene empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist. Es gibt noch einige Sonderfälle für die MMR-Impfung für Erwachsen, die vor 1970 geboren sind (nachzulesen im Internet unter RKI Masernimpfungen für Erwachsene).

Fazit

In einem so fortschrittlichen Land wie Deutschland hat man es noch nicht geschafft Röteln, Mumps und  Masern auszurotten, während dies auf dem riesigen amerikanischen Kontinent mit einer Vielzahl von Staaten gelungen ist. Eine Reduzierung bzw. Ausrottung der zum Teil komplikationsreichen Viruskrankheiten ist aber nur zu erreichen, wenn konsequent bei nahezu allen Kindern (Ausnahmen: Schwangere, Kinder bei krankheitsbedingter oder angeborener Immunschwäche) eine zweimalige MMR durchgeführt wird. Eine Verschärfung der Impflichten - wie von der Koalition jetzt vorgesehen - ist ein erster Ansatz. (Hr)


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Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin,
Dr. med. H. Rüdinger
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