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02.07.2012 | 13:30 | Bindehautentzündung - Was tun  

Vorsicht bei roten Augen !

Stuttgart/Hohenheim - Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin verzeichnet seit dem letzten Quartal 2011 einen erheblichen Anstieg an Augenbindehautentzündungen, die durch Viren (Adenovirus) hervorgerufen werden.

Bindehautentzündung
(c) Birgit Reitz-Hofmann - fotolia.com
Hierbei handelt es sich um eine hochansteckende Augenentzündung, die durch direkten Kontakt, Tröpfcheninfektion oder aber durch verunreinigte Utensilien wie Handtücher von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Die Zeit bis zum Ausbruch der Augeninfektion beträgt im Schnitt etwa 7 Tage. Eine Ansteckung ist in der Regel während der ersten 2 Wochen der Erkrankung möglich.

Die Krankheitserscheinungen am Auge sind gekennzeichnet durch einen plötzlichen Beginn mit Rötung der Augenbindehaut und Lidschwellung. Die Betroffenen haben meist ein Fremdkörpergefühl im Auge mit Juckreiz und Tränenbildung. In schweren Fällen kann es auch zu Hornhautbeteiligung am Auge kommen, mit nachfolgender, dauerhafter Beeinträchtigung des Sehvermögens.


Was tun?

Da es bisher keine wirksame Behandlung gibt, kommt der Vorbeugung große Bedeutung zu. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg gibt folgende Empfehlungen im Fall einer infektiösen Bindehautentzündung oder bei Verdacht auf eine solche:

- Die Berührung der Augengegend sollte vermieden werden. Nach Berührung des Auges bzw. der Augengegend sind die Hände mit Wasser und Seife zu waschen, bevor andere Personen und Gegenstände berührt werden.

- Augentropfen aus einer Tropfflasche oder Pipette, die bereits von einer anderen Person benutzt wurde, dürfen nicht verwendet werden. Augentropfen aus einer Flasche, die von Ihnen verwendet wurde, darf keinesfalls von anderen Personen benutzt werden.

- Gegenstände, die mit den Augen in Berührung kommen und durch die das Virus auf andere Personen übertragen werden kann (z.B. Fotoapparat, Ferngläser, Kaleidoskop), sollten nicht verwendet werden.

- Bis zur völligen Ausheilung sollten keine öffentlichen Badeanlagen (Schwimmbäder, Hallenbäder, Whirlpools, Sauna) besucht werden. Für Kontaktpersonen sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

- Erkrankte Personen müssen separate Handtücher und andere Hygieneartikel (z.B. Waschlappen) benutzen. Es ist darauf zu achten, dass Handtücher nicht mit den Handtüchern anderer Personen in Berührung kommen (auch nicht beim Aufhängen). Handtücher sollten häufig gewechselt und bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.

- Papiertaschentücher und benutztes Hygienepapier (Abschminktücher etc.) sollten über den Hausmüll und nicht in den Papierkorb geworfen werden.

- Kosmetikartikel von anderen Personen sollten grundsätzlich gemieden werden.


Da nicht alle im Haushalt befindlichen oder frei verkäuflichen Hände- und Flächendesinfektionsmittel gegen die Erreger gleichermaßen gut wirksam sind, sollte man sich Rat in der Apotheke oder beim örtlichen Gesundheitsamt einholen.

Bei Verdacht auf einen Ausbruch einer infektiösen Augenbindehautentzündung in einem Kindergarten, einer Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung ist das Geschehen dem Gesundheitsamt zu melden, um den Infektionsweg zu eruieren und die Betroffenen sachgerecht über die Zusammenhänge zu informieren. Da es auch andere, gut behandelbare Formen der Bindehautentzündung gibt, ist eine Diagnosestellung durch den Augenarzt dringend zu empfehlen. (Hr)
 

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Dr. med. Heimfried Rüdinger

Dr. med. H. Rüdinger,
Facharzt für Allgemeinmedizin-Sportmedizin

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