Betroffen sind alle Warmwasserspeicher mit einer Mindestgröße von 400 Liter oder Anlagen, bei denen sich mehr als drei Liter Warmwasser zwischen der Aufbereitung und Entnahmestellen befinden. Sie müssen einmal jährlich auf eine bestimmte Bakterienart, die Legionellen, untersucht werden. Hintergrund dieser Aktion ist die zunehmende Zahl an Infektionskrankheiten durch diesen Erreger.
Erstmals wurde das Bakterium 1976 in den USA nachgewiesen. In einem Hotel in Philadelphia, in dem der Kongress ehemaliger amerikanischer Soldaten (American Legion, daher der Name: Legionärskrankheit) stattfand, erkrankten 180 von 4.400 Delegierten. Man fand heraus, dass es sich um sogenannte Umweltkeime handelte. Da die natürlichen Lebensräume dieser Mikroorganismen Feuchtbiotope, Seen und Flüsse sind, kann der Keim z.B. in Trinkwasserbehälter und Rohrleitungssysteme gelangen und sich unter günstigen Bedingungen (Wassertemperatur 25-40 °C) schnell vermehren.
Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen von bakterienhaltigem Wasser als Aerosol (Wassernebel) oder Inhalation z.B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, in Whirlpools usw.) kann dann eine Lungenentzündung hervorrufen. Hingegen stellt das Trinken mit legionellbehaftetem Wasser bei gesunden Menschen mit intaktem Immunsystem keine Gefährdung dar. Inzwischen kennt man über 50 verschiedene Keime aus der Gruppe der Legionellen.
1986 ist mit dem Pontiac Fieber eine weitere Krankheit, ebenfalls versursacht durch Legionellen, beschrieben und untersucht worden. Benannt wurde die grippeähnliche Erkrankung nach der Stadt im US-Bundesstaat Michigan, wo sie epidemieartig auftrat. In der Regel ist das Pontiac-Fieber aber eine leichte Erkrankung, während die Legionärslungenentzündung zu den schwerwiegenden Krankheiten zählt.
Unter diesen Aspekten ist die neue Trinkwasserverordnung als Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten durch Bakterien aus der Gruppe der Legionellen zu sehen.
Durch eine thermische Desinfektion werden die Keime einer Temperatur von mehr als 70 °C in kurzer Zeit ausgesetzt, wodurch sie abgetötet werden. Da das Rohrsystem bei sehr kalkhaltigem Wasser, das dauerhaft so hoch erwärmt wird, leider zu verstärkten Kalkablagerungen neigt, ist eine periodische Desinfektion ratsam. Bei der sog. Legionellenschutzschaltung wird das Wasser z.B. 1 x pro Woche im Vorratsspeicher und Leitungsnetz auf die genannten Temperaturen erhitzt.
Fazit
Die Novellierung der
Trinkwasserverordnung, die am 01.11.2011 in Kraft getreten ist, dient dem Schutz des Verbrauchers vor Infektionskrankheiten, die durch Vernebelung von legionellenhaltigem Wasser entstehen können. Die Gefahr, die von Legionellen ausgeht, ist nicht zu unterschätzen - insbesondere dann, wenn Sie von Ärzten nicht gleich erkannt wird.
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