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04.03.2021 | 16:17 | Artenschutzbestimmungen 

470.000 artengeschützte Tiere und Pflanzen durch Zoll beschlagnahmt

Potsdam - Schildkröte, Schlange, Mördermuschel: Etwa 470.000 artengeschützte Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse hat der Zoll in Deutschland nach eigenen Angaben im Jahr 2019 beschlagnahmt.

Artengeschützte Tiere
(c) proplanta
Neben Konservendosen mit Bärenfleisch und Gegenständen mit Elfenbeinverzierungen wurden demnach lebende Schlangen, Schildkröten, Papageien und ausgegrabene Orchideen bei Einreisenden entdeckt.

Der Zoll leiste mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt, sagte der Sprecher des Hauptzollamtes Potsdam, Andreas Graf mit Blick auf den Tag des Artenschutzes an diesem Mittwoch (3.3.). Leider würden immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen festgestellt.

Trotz stark eingeschränkter Reisemöglichkeiten in der Corona-Pandemie wurden ihm zufolge auch in diesem Jahr bereits Steinkorallen, Mördermuschelschalen und Waren aus Krokodil- und Schlangenleder am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beschlagnahmt. Eine Auswertung für das vergangene Jahr liege noch nicht vor.

Der deutsche Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotenerweise oder ohne erforderliche Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden beschlagnahmt.
dpa/bb
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