Die Neufassung des zuvor erst 2007 umfassend überarbeiteten Landesgesetzes war notwendig geworden durch Änderungen des Bundesnaturschutzrechts in Verbindung mit einer Neuordnung der Bundes- und Länderkompetenzen. Auf 290 Seiten ist nun ab sofort das "Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein" erhältlich und zu beziehen über
broschuere@mlur.landsh.de oder telefonisch unter 0431 / 988-7146.
Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf betonte: "Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer fristgerecht auf die geänderte Rechtslage reagiert. Unser Gesetz schafft daher Rechtssicherheit und ist die Voraussetzung für einen effektiven Naturschutz. Wir begrüßen, dass Menschen eigenverantwortlich und mit kreativen, individuellen und kooperativen Lösungen die Natur schützen. Der gesetzliche Rahmen schafft Rechtsklarheit und setzt die erforderlichen Grenzen."
In der Broschüre wird das neue Landesnaturschutzgesetz dem Bundesgesetz gegenübergestellt. Das anzuwendende Naturschutzrecht ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den abweichenden oder ergänzenden Regelungen im Landesnaturschutzgesetz. Leser finden auf der linken Seite der Broschüre die Bundesvorschrift und rechts die Landesregelung, sofern das Landesrecht vom Bundesrecht abweicht oder dieses ergänzt. Dies erleichtert einen Vergleich und verbessert letztlich die Lesbarkeit. Die Zuständigkeiten in Schleswig-Holstein sind nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt, die die Broschüre abschließt.
Aufgrund der umfassenden Regelung weiter Bereiche des Naturschutzrechts im Bundesnaturschutzgesetz kommt das neue Landesgesetz mit 64 statt bisher 76 Paragrafen aus. Das neue Gesetz bewertete Frau Rumpf als "gelungene Mischung zwischen der Bewahrung gewachsener Strukturen, Beteiligungen und Organisationen einerseits und den Anforderungen an Entbürokratisierung und Deregulierung andererseits. Wichtige Kernstandards wurden erhalten, andere Bereiche optimiert." (PD)