So werden etwa Betriebe, die bei einer solchen Veranstaltung, wie aktuell der Rheinland-Pfalz-Ausstellung in Mainz oder der Pfälzer Wein- und Sektmesse in Bad Dürkheim einen Stand unterhalten, auf ein Ausstellerverzeichnis verwiesen, hinter dem sich allerdings nur ein sehr bescheidenes Informationsportal in den Weiten des Internet verbirgt.
Empfänger einer solchen Aufforderung zur Aktualisierung von Daten im Ausstellerverzeichnis sollten, so rät die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, bedenken, dass Messekataloge und Ausstellerverzeichnisse in der Regel nur vom Veranstalter oder in dessen Auftrag gefertigt werden. Der Eintrag oder die Aktualisierung von Daten in ein externes Verzeichnis ist keineswegs "notwendig". Vorsicht, so die Kammer, ist beim Umgang mit dem Formular, das samt Freiumschlag dem freundlichen Schreiben beigefügt ist. Wer dieses Formular in dem Glauben vervollständigt, er aktualisiere seine Daten im Ausstellerverzeichnis des Veranstalters, und zurück schickt, erteilt einen unwiderruflichen Auftrag für einen dreijährigen Werbeeintrag auf der Internetseite des Anbieters. Dafür wird dann ein happiger Betrag in Rechnung gestellt. Wer sich dann übers Ohr gehauen fühlt, darf am Geschäftssitz klagen. Der ist in Mexico-City. (lwk rlp)