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04.06.2013 | 13:24 | Nachbaugebühren 

Abgabe von Nachbauerklärungen nicht vergessen

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die landwirtschaftlichen Betriebe, die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14.6.2013 einzureichen.

Nachbaugebühren
(c) proplanta
Warum Nachbaugebühren?

Landwirte wollen und können nicht auf den Züchtungsfortschritt verzichten. Daher werden die vorhandenen Sorten ständig weiterentwickelt und neue Sorten generiert, damit sie den wachsenden Anforderungen an Ertragssteigerungen, Resistenzen und Marktanforderungen standhalten. „Die Entwicklung einer Sorte kostet mehrere Millionen Euro. Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren sind unverzichtbar, damit Sorten ständig weiterentwickelt werden können und der Landwirt auf Saatgut zurückgreifen kann, das auf seine Bedürfnisse angepasst ist“, erläutert Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.


Damit Züchtung niemals stillsteht

Auch im Nachbausaatgut steckt die züchterische Innovationsleistung zu 100%. Aufgrund der hohen Kosten und der langen Entwicklungszeit beträgt die Forschungs- und Entwicklungsquote (F&E-Quote) in der Züchtungsunternehmen in Deutschland 16,1%. Im Vergleich dazu werden in der Pharmaindustrie nur ca. 8% für Forschung und Entwicklung aufgewendet.

Landwirte haben bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau gegen die Zahlung von Nachbaugebühren (in der Regel 50 Prozent der Z-Lizenzgebühr). Im Gegenzug haben die Züchter das Recht, Auskunft zu verlangen und Nachbaugebühren zu erheben.

Nachbaugebühren sind in der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert. Sämtliche Einnahmen der STV aus der Erhebung der Nachbaugebühren fließen an die Sortenschutzinhaber zurück. (stv)
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