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24.11.2010 | 14:50 | Gentechnikgesetz  
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AbL: Bundesregierung muss Milliardensubventionen für Gentechnik stoppen

Karlsruhe - „Das ist ein sehr erfreulicher Tag für Bauern und Verbraucher.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heutigen Urteil klare Maßstäbe für den Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung gesetzt“, so Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. in einer ersten Reaktion auf das Urteil zum Gentechnikgesetz.

Graefe zu Baringdorf weiter: „Eine klare Abfuhr hat nicht nur die Landesregierung Sachsen-Anhalts bekommen, die die fortschrittlicheren Punkte des Gentechnikgesetzes kippen wollte. Die Klatsche trifft die Gentechnik-Industrie und deren Interessenvertreter bis hinein in die Bundesregierung wie etwa Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Sie ist die Chef-Gentechnik-Vertreterin in der Bundesregierung, wie sich aktuell gerade darin zeigt, wie sie unter dem Deckmantel eines scheinbar wissenschaftlichen „Bioökonomierates“ Steuergelder der Gentechnik zuschiebt. 2,4 Milliarden Euro sind dafür jüngst umverteilt und reserviert worden. Das muss gestoppt werden. Die Bäuerinnen und Bauern sowie die Verbraucher haben in großer Mehrheit längst entschieden: Bleibt uns vom Acker mit der Gentechnik! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist starker Rückenwind für die gentechnikfreie Bewegung und die vielen gentechnikfreien Regionen.“

Die Klage der Landesregierung Sachsen-Anhalt hatte u.a. zum Ziel, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verschleiern und von der Haftung für Schäden durch Kontaminationen in der Nachbarschaft, der Lebensmittelkette und der Natur zu befreien. Die Standorte des Gentechnikanbaus sollten geheim gehalten werden, die Haftungsregeln über eintretende Schäden durch den Einsatz von Gentechnik noch stärker abgeschwächt und damit die Tür für die systematische Verunreinigungsstrategie der Gentechnikkonzerne weit geöffnet werden. Dieser Absicht haben die Richter des Ersten Senats einen deutlichen Riegel vorgeschoben.

Die AbL fordert die Bundesregierung bei ihrer geplanten Reform des Gentechnikgesetzes nach diesem Karlsruher Urteil auf, dem Vorsorgeprinzip zum Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft endlich gerecht zu werden und die gesamte Kette vom Anbau, Ernte bis zum Endprodukt sicher und ohne Kompromisse vor Verunreinigungen zu schützen. Bei auftretenden Verunreinigungen muss für alle eintretenden Schäden gehaftet werden. Derzeit werden der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung von der Saatgutzüchtung bis zum Lebensmittelverarbeiter einseitig die Risiken und die Folgekosten der Agro-Gentechnik aufgebürdet. Diese müssen endlich von den Nutzern der Gentechnik und Verursachern getragen werden. (AbL)
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Wer hat entschieden? schrieb am 24.11.2010 16:08 Uhrzustimmen(115) widersprechen(54)
Bauern und Verbraucher haben keineswegs "längst in großer Mehrheit entschieden". Sie haben schlicht und ergreifend noch gar keine Möglichkeiten irgendwas zu entscheiden. In keinem Supermarkt liegen bislang Gentechnikprodukte, die dem Verbraucher einen echten Mehrwert oder einen deutlich günstigeren Preis bieten und außer dem Nischenprodukt Amflora hat der Landwirt keine Getechnik-Sorten, die er anbauen kann. Die Entscheidung liegt zum Glück immer noch bei der Politik und nicht bei irgendwelchen Arbeitskreisen und Interessengruppen, die für sich in Anspruch nehmen für die Mehrheit der Menschen zu sprechen. Wenn aber erstmal der erste pilzresistente Weizen da ist bin ich der erste der den auf meinem Betrieb anbaut.
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