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17.12.2019 | 12:29 | Absatzrückgang 

Absatz an Pflanzenschutzmitteln um 9 Prozent gesunken

Berlin - Das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gehörende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seinen Jahresbericht zum Absatz an Pflanzenschutzmitteln 2018 vorgelegt.

Pflanzenschutzmittel Absatz 2018
(c) proplanta
Daraus geht hervor, dass die Menge an verkauften Pflanzenschutzmitteln im Inland im Vergleich zum Jahr 2017 um etwa 9 Prozent gesunken ist. Verkauft wurden rund 105.000 Tonnen Produkt, was 45.000 Tonnen Wirkstoff entspricht.

Der Absatzrückgang ist maßgeblich auf die geringere Nachfrage nach Herbiziden (Rückgang um 11 Prozent) sowie Fungiziden (Rückgang um 12 Prozent) zurückzuführen. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die trockene Wetterlage in 2018, aber auch durch die hohe Sensibilität der Landwirte hinsichtlich der Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.

Hervorzuheben ist insbesondere der Rückgang bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat - im Bericht unter Anlage 1 „Organophosphor-Herbizide" abgebildet. Der auf den Wirkstoff zurückgerechnete Absatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rund 4.700 Tonnen auf etwa 3.450 Tonnen reduziert, was einem Minus von 26,5 Prozent entspricht.

Maßgeblich für den deutlichen Rückgang ist der hohe Einsatz im sehr nassen Jahr 2017. Die Zahlen aus 2018 liegen allerdings deutlich unter dem Mittelwert der vergangenen 15 Jahre. Damit wird der generelle Abwärtstrend, der für Herbizide im Allgemeinen und Glyphosat im Speziellen seit 2011 zu beobachten ist, weiter bestätigt. Auch für das Jahr 2019 ist mit einem geringeren oder mindestens stagnierenden Einsatz von Herbiziden zu rechnen.

Hintergrund

Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Auch Pflanzenschutzmittel aus dem Parallelhandel sind meldepflichtig.

Die vom BVL jährlich veröffentlichten Inlands-Absatzzahlen dienen als Orientierung für die Menge an eingesetzten Pflanzenschutzmitteln in dem jeweiligen Berichtsjahr.
BMEL
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