Die Schrumpeltomate als Zankapfel: Sie steht mit dem Super-Brokkoli seit Jahren im Brennpunkt einer Auseinandersetzung. Es geht um Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen - und damit um die Macht über Lebensmittel und Landwirtschaft. (c) proplanta
Die technische Beschwerdekammer will voraussichtlich nur die Entscheidung verkünden. Die wasserarme Tomate, die zur Herstellung von Ketchup dienen soll, ist konventionell gezüchtet.
Obwohl konventionelle Zuchtverfahren nicht patentierbar sind, erwarten Gegner, dass das Patent mit geringfügigen Änderungen bestätigt wird. Denn die Grundsatzentscheidung zu der Tomate (EP1211926) und einem ebenfalls umstrittenen Super-Brokkoli (EP1069819) hatte im März auf höchster EPA-Ebene die Große Beschwerdekammer getroffen.
Demnach sind Ansprüche auf aus der Zucht resultierende Pflanzen und Saatgut zulässig, sofern sie den Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit genügen.