Die Anwendung gegen
Blattläuse in Kartoffeln ist nur noch bis die Knospen der 1. Blütenanlage des Hauptsprosses sichtbar sind (BBCH 51), bisher bis die Knospen der 1. Blütenanlage des Hauptsprosses 5 mm groß sind (BBCH 55), zulässig.
(Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 20.06.2022)