(c) proplanta Winterraps: Der Raps wird jetzt bei den aktuellen Temperaturen wieder merklich anfangen zu wachsen. Bisher war es für eine zügige Jugendentwicklung zu kühl, die Bindung von Nährstoffen, vorweg Stickstoff, haben bei den hohen Ernterückständen zusätzlich dazu beigetragen.
Kontrollieren Sie jetzt, ob noch Nachbehandlungen im Herbizidbereich nötig sind. In einem Raps muss nicht jedes einzelne Unkraut beseitigt werden. Wichtig sind vor allem Kamillearten und Klettenlabkraut. Kontrollieren Sie die Flächen auch im Hinblick auf das Gräservorkommen wie z.B. Ackerfuchsschwanz. Hier kann im Raps mit anderen Wirkstoffklassen gearbeitet werden. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Praxistipp: Erdflöhe sind nach wie vor in nicht nennenswerter Anzahl zu finden.
Wintergerste: Betriebe, die Wirtschaftsdünger ausbringen wollten, haben bedingt durch die Vorgaben der Düngeverordnung, bereits letzte Woche mit der Wintergerstesaat begonnen. Der reichliche, aber zum Glück sanfte Regen über das Wochenende, hat zu einem perfekt abgesetzten Saatbeet geführt. Erste Bestände laufen bereits auf. Hier kann jetzt zeitnah die feuchte Oberfläche für die Herbizidmaßnahme genutzt werden.
Die Basis in sehr vielen Produkten bildet der Wirkstoff Flufenacet. Dieser wirkt am besten im Vorauflauf oder sehr frühem Nachauflauf, beim Erahnen der Fahrgassen. Achten Sie bei dem Zusatz des Wirkstoffes CTU, dass dieser nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden darf. Beachten Sie die Abstandsauflagen der eingesetzten Produkte zu den Gewässern!
Praxistipps: Auf extremen Ackerfuchsschwanzstandorten kann der Zusatz des Wirkstoffes Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura) sinnvoll sein. Auf diesen Flächen steht die Aussaat in der Regel noch an, da sich hier Frühsaaten verbieten. Achten Sie bitte bei der Saat auf eine exakte Saatgutablage von ca. 3 cm Tiefe und genügend feiner Erde um das Saatkorn herum.
So ist eine gute Verträglichkeit gegeben. Bei den Wirkstoffen Prosulfocarb und Pendimethalin (z.B. Malibu, Stomp Aqua) sind die Vorschriften der Düsentechnik (90%), der Wasseraufwandmenge (300 Liter/ha) und der Fahrgeschwindigkeit (maximal 7,5 km/h) zwingend einzuhalten.
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 05.10.2022)
|
|