Winterraps:Bedingt durch die kühlen Temperaturen hat sich der Raps in den letzten Tagen nur unwesentlich weiterentwickelt. Dies wird sich über das Wochenende, mit gemeldeten Temperaturen von über 15°C, schnell ändern. Falls noch nicht geschehen, sollte die restliche Stickstoffmenge jetzt zügig verabreicht werden.
In unseren Gelbschalen wurden keine Stängelschädlinge mehr gefangen, somit können diese eingeholt werden. Der Befall mit Rapsglanzkäfern wird ausschließlich über das Abklopfen der Blütenknospen ermittelt. In schwachen Beständen liegt die Schadschwelle bei 5 Käfern pro Pflanze, In wüchsigen Beständen bei 10 Käfern.
Wir erinnern nochmals an die Änderung der Auflagen bei den Produkten Mospilan SG und Danjiri. Beide Produkte dürfen nicht mehr in die offenen Rapsblüten ausgebracht werden. Bei beiden Produkten ist auch die Zumischung eines Netzmittels seit diesem Jahr verboten. Wir empfehlen bei Überschreitung der Schadschwelle den Einsatz von 0,2 Liter/ha Mavrik Vita oder Evure.
Beide Mittel sind in der Soloanwendung als B4 eingestuft. Das Produkt Trebon 30 EC (0,2 Liter/ha) ist als B2 eingestuft und darf deshalb bei der ersten geöffneten Rapsblüte oder evtl. blühenden Unkräutern wie Ehrenpreis oder Taubnessel erst nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden.
Zuckerrüben:Bei Cruiser gebeiztem Saatgut sind die erteilten Auflagen zwingend zu beachten. Unter anderem ist der Einsatz mit dieser Beize in der äußeren Reihe zum Schlagrand nicht möglich oder Sie müssen bis zum Feldrand die äußere Reihe beim Säen abschalten, was nicht praktikabel ist. Es werden intensive Kontrollen durchgeführt. In der Rheinebene stehen früh gesäte Rüben unter der Bodenoberfläche und werden in der K-Woche auflaufen. Evtl. ist die erste NAK zwischen den Feiertagen durchzuführen.
Wintergetreide:Wenn es die Windverhältnisse zulassen, sollten die noch ausstehenden Herbizidmaßnahmen jetzt durchgeführt werden.
Düngung:Nach der neuen Dünge Verordnung müssen erstmals bis zum 31.03.2021 für das Düngejahr 2020 die Gesamtsumme des betrieblichen Düngebedarfs (für N und P) dokumentiert werden. Dies kann formlos oder mit den Formblättern des LTZ Augustenberg erfolgen. Sie finden die entsprechenden Dokumente unter folgenden Link:
Merkblatt Aufsummierung gesamtbetrieblicher Düngebedarf (März 2021)
Merkblatt Aufsummierung gesamtbetrieblicher Düngebedarf im Nitratgebiet (März 2021)
Die Erstellung eines Nährstoffvergleiches wird nicht mehr gefordert.
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 31.03.2021)