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09.03.2022 | 09:12 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Ackerbau: Jetzt regelmäßige Kontrollgänge durchführen

Karlsruhe - „Jetzt ist die Zeit um auf den Schlägen mit Wintergetreide die Wirksamkeit der Herbstbehandlungen zu überprüfen oder bei unbehandelten Schlägen den Unkraut- und Ungrasdruck zu bestimmen,“ so der amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer im Landkreis Tübingen.

Kontrollgang auf dem Acker
(c) proplanta
Wintergetreide: Insbesondere Ackerfuchsschwanz befindet sich schon wieder im Wachstum, erkennbar an den weißen Wurzelspitzen. In diesem Fall sollte eine Bekämpfung vor einer (organischen) Düngung erfolgen, da dieser dann stärker von der N-Düngung profitiert und im Falle von organischer Düngung viel wertvolle Zeit verstreicht bis wieder ausreichend Blattmasse für eine Behandlung sichtbar ist.

Unkräuter können auch zu späteren Zeitpunkten noch behandelt werden. Bei kleinen Ackerfuchsschwanzpflanzen können auch mit einem Striegel gute Erfolge erzielt werden. Stark verwurzelte oder bestockte Pflanzen werden aber nicht mehr ausreichend erfasst, dies gilt aber auch bei Herbizidmaßnahmen.

Praxistipp: Aufgrund der angekündigten Witterungsverhältnisse sollten vor Mitte bzw. bis Ende nächster Woche keine Maßnahmen durchgeführt werden.

Winterraps: Bei den derzeitigen Nachtfrösten ist der Zuflug von Rüsslern sehr verhalten bis gar nicht vorhanden. Dennoch die Gelbschalen weiterhin kontrollieren, spätestens mit steigenden Temperaturen, möglicherweise ab Ende nächster Woche, ist mit einem stärkeren Zuflug zu rechnen.

Sommerungen: Vor Sommerungen können die Flächen flach bearbeitet werden um Altverunkrautung zu beseitigen und die Kapillaren zu brechen um die Feuchtigkeit im Boden zu bewahren. Vor Sommergetreide sollte der Dünger vor der Saat ausgebracht und eingearbeitet werden damit Ausgasungsverluste verhindert werden.

Achten Sie auf eine ausreichende und gleichmäßige Saatgutablage, insbesondere für den Fall, dass nach der Saat der Striegel zur mechanischen Unkrautbekämpfung eingesetzt werden soll.

Sonstiges: Vor einer Düngungsmaßnahme muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Eigene Bodenuntersuchungen können die Verhältnisse auf Ihren Flächen besser wiedergeben als die veröffentlichen Nmin-Ergebnisse.

Die Versuchsergebnisse sind mittlerweile wie bei den Hinweisen zur Frühjahrsbestellung angekündigt, auch auf den Tübinger Seiten im amtlich Infodienst abrufbar. Einige gedruckte Exemplare liegen ebenso wie gelben Hefte „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ bei den bekannten Bodenproben-Sammelstellen aus.

(Informationen des LRA Tübingen vom 08.03.2022)
LTZ Augustenberg
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