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28.09.2022 | 12:12 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Ackerbau: Winterraps und Getreideaussaat im Blick

Karlsruhe - Für die amtliche Beratung im Landkreis Heilbronn informieren heute A. Vetter und U. Klenk die Anbaupraxis im Heilbronner Unterland über das regionale Geschehen in den Feldern.

Aussaat von Wintergetreide
(c) proplanta
Winterraps:
Erdflöhe treten nur vereinzelt auf. Auch Schnecken sind aktuell wenig anzutreffen. Eine Bekämpfung ist daher in beiden Fällen nicht notwendig. Kontrollieren sie dennoch weiterhin. Die Bestände sind regional sehr unterschiedlich entwickelt. Auffällig ist, dass diese Unterschiede auch auf den Schlägen selbst stärker als sonst zu beobachten sind. So konnte beispielweise am schattigen Feldrand, die Entwicklung viel schneller fortschreiten.

Herbizidmaßnahmen konnten bereits in den vergangenen Tagen sowohl im Vorauflauf als auch im Nachauflauf erfolgen. Hat der Raps das 2-Blattstadium erreicht kann Belkar angewendet werden. Bei verzetteltem Auflauf sollten sich die jüngsten Rapspflanzen im 2-Blattstadium befinden. Anwendung von maximal 2 x 0,25 Liter/ha Belkar in 100 bis 300 Liter Wasser im Stadium BBCH 12-18 der Kultur als Splitting-Anwendung. Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage. Oder: Einmalige Anwendung von 0,5 Liter/ha Belkar im Stadium BBCH 16-18 der Kultur in 100 bis 300 Liter Wasser. Maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr: 0,5 Liter/ha.

In sehr wüchsigen Beständen wäre im 4-6-Blattstadium eine Behandlung mit z.B. Carax (0,6-1,0 Liter/ha – max. 1,4 Liter/ha in Spritzfolgen) möglich. Hiermit wird die deutlichste Wuchsregulierung erreicht. Ansonsten stehen noch weitere Produkte wie z.B. Orius (0,8-1,0 Liter/ha) zur Verfügung. Die ausführliche Tabelle finden Sie im Heft Integrierter Pflanzenschutz auf S. 90.

Bitte beachten: Belkar kann nur mit Folicur, Toprex oder Tilmor gemischt werden. Zum Einsatz anderer Fungizide und Graminizide (Außer Ausnahmen – siehe Gebrauchsanweisung) sollte ein zeitlicher Abstand von 7 Tagen eingehalten werden. Der Einsatz von Metconazol-haltigen (z.B. Carax) Wachstumsreglern im Herbst wird bei Anwendung von Belkar nicht empfohlen. Weitere Hinweise zur Mischbarkeit usw. entnehmen Sie bitte den jeweiligen Gebrauchsanleitungen.

IPS+: In Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet), in gesetzlich geschützten Biotopen und flächige Naturdenkmäler ist das Aufstellen von Gelbschalen (GS), sowie das Auslegen von Jutesäcken, Brettern oder einer Schneckenfolie vorgeschrieben.
  • bis 2 ha Schlaggröße eine GS, circa 20 m vom Feldrand entfernt
  • bis 10 ha eine weiter GS, darüber pro 10 ha noch eine weitere Gelbschale
Die Überwachung des Schneckenbefalls muss an mindestens 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit stattfinden.

Wintergetreide – Aussaat:
Da Ackerfuchsschwanz meist zeitgleich mit der Winterkultur im Herbst aufläuft (September bis Mitte Oktober), ist es ratsam den Saattermin soweit wie möglich nach hinten zu verschieben. Nicht zuletzt sind frühe Saaten viel anfälliger für das Gerstenverzwergungsvirus (BYDV) sowie das Weizenverzwergungsvirus (WDV).

Aber auch andere Krankheiten wie Septoria tritici, Halmbruch oder Mehltau haben gute Infektionsbedingungen und damit ein viel leichteres Spiel, als bei Spätsaaten. Um die AFSS zur Keimung anzuregen kann jetzt 2 bis 4 Wochen vor der eigentlichen Aussaat ein „Falsches Saatbett/Scheinsaat“ angelegt werden. Hierbei wird der Boden für eine Aussaat vorbereitet und abgewartet, ob Ackerfuchsschwanz aufläuft. Ist der Ackerfuchsschwanz aufgelaufen kann dieser mechanisch beseitigt werden.

IPS+: Eine Pflichtmaßnahme im Ackerbau ist bei allen Kulturen das Anlegen eines Spritzfensters. Dieses sollte am besten auf einem homogenen Teil des Feldes liegen und mindestens 10 m Distanz zum Rand des Feldes haben. Das Fenster sollte eine Mindestlänge von 10 m haben und eine Breite von mindestens 2 Teilbreiten (mind. 5 m).

Weitere Infos zum Thema IPS +, sowie die vorgeschriebenen Pflichtmaßnahmen finden Sie unter:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

Auch beim Kartendienst der LUBW können Sie nachschauen, ob ihr Betrieb Flächen in einem der oben erwähnten Gebiete bewirtschaftet. Klicken Sie dazu auf folgenden Link:

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/

anschließen klicken Sie mit der Maus auf „Natur und Landschaft“ / „Schutzgebiete“ / „Alle Schutzgebiete“ (hier bitte das Zweite von oben wählen).

Glyphosat-Einsatz:
Der Einsatz von Glyphosat ist nur erlaubt, wenn die Bestellung in Mulch-oder Direktsaat erfolgt. Ausnahmen sind nur auf erosionsgefährdeten Flächen (CCwasser 1 und 2) sowie bei der Bekämpfung von Wurzelunkräutern möglich. In allen Wasserschutzgebieten, also auch in den ogL-Normalgebieten, sind Glyphosatanwendungen generell verboten.

(Informationen des Landkreis Heilbronn vom 27.09.2022)
LTZ Augustenberg
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