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22.05.2021 | 09:06 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Ackerschläge in regelmäßigen Abständen kontrollieren!

Karlsruhe - Der renommierte Pflanzenschutzfachmann G. Münkel, vom Landwirtschaftsamt im Rhein-Neckar-Kreis hat heute die regionalen Bestände von Zuckerrüben, Winterweizen, Mais, Sommergerste und Körnererbsen im Blick.

Feldarbeiten
(c) proplanta
Im Folgenden die interessanten Expertisen des Sinsheimer Experten:

Zuckerrüben:
Die Zuckerrüben haben sich in den letzten Tagen gut weiterentwickelt. Bevor sie ab dem Sechsblattstadium zu viel Bodenfläche abdecken, sollten die geplanten Bodenherbizide, je nach Bedarf, jetzt ausgebracht werden. Bei großen Ackerfuchsschwanzpflanzen empfehlen wir keine Mischungen von Gräsermitteln zur normalen Nachauflaufbehandlung.

In diesen Fällen eine separate Überfahrt mit robusten Aufwandmengen bei den Gräsermitteln einplanen. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Wirkstoffwechsels zum Beispiel mit Focus Ultra oder Select. Im Zweifelsfall Beratung anfordern. Der Läusebefall bei nicht mit Cruiser gebeizten Zuckerrüben liegt nach unseren Beobachtungen noch unter dem Bekämpfungsrichtwert von 30%.

Winterweizen:
Der Winterweizen befindet sich je nach Sorte und Standort im Stadium letztes Blatt voll entwickelt bis Beginn Ährenschieben (BBCH 39 bis 49). An der Situation bei den Krankheiten hat sich seit letzter Woche nichts geändert. Daher folgt die gleiche Empfehlung: Bei geplanten Einmalbehandlungen kommen jetzt 100% der zugelassenen Aufwandmenge eines breit wirkenden Fungizides zum Einsatz. Ist eine klassische Ährenbehandlung gegen Fusarium geplant, kann die Aufwandmenge auf ca. 80% reduziert werden.

Bis zum BBCH 39 kann auch noch ein MCPA Mittel gegen Distel mit einer Aufwandmenge von 1,4 Liter/ha zugemischt werden. Ebenso gegen Klettenlabkraut ein Lodin. Breiter wirken Pixxaro EC, Ariane C, OmneraLQM und Pointer plus. Alle haben eine Zulassung bis BBCH 39 (Pixxaro bis ES 45).

Achtung: Getreidehähnchen und Blattläuse sind in diesem Jahr kaum zu finden. Prophylaktischen Behandlungen entsprechen nicht dem integrierten Pflanzenschutz und somit auch nicht der guten Fachlichen Praxis!

Mais:
Sehr früh gesäter Mais ist in seiner Entwicklung nicht weiter als Normalsaaten, dafür steht dort stellenweise sehr großes Unkraut. Auf diesen wenigen Schlägen sollte die Unkrautbekämpfung nicht zu lange nach hinten geschoben werden. Achten Sie auf den Gemarkungen mit hohen Mengen an Niederschlägen auf eine gute Wachsschicht und dass bei der Behandlung kein Wasser in der Maistüte steht.

Wir erinnern an die Auflagen von Nicosulfuron (z.B. Elumis, Motivell Forte, Nicogan u.a.) und Prosulfuron (Peak). Nicosulfuron darf nur jedes zweite Jahr auf der gleichen Fläche zum Einsatz kommen. Bei Prosulfuron müssen zwei Jahre zwischen den Anwendungen liegen. Keine Anwendungen von Terbuthylazin – haltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Es werden intensive Kontrollen durchgeführt.

Achtung: Der Wirkstoff Bromoxynil (z.B. in B 235, Nagano und viele andere) darf in dieser Saison zum letzten Mal angewendet werden. Reste unbedingt aufbrauchen!

Sommergerste:
Falls die Sommergerste noch keinen Schutz gegen Mehltau erhalten hat, die Bestände regelmäßig kontrollieren. Bei unseren Kontrollen konnten wir bis jetzt keinen nennenswerten Befall feststellen. Bei entsprechenden Beständen und tiefgründigen Schlägen, kann der Einsatz eines Wachstumsreglers erfolgen. Passen Sie die Aufwandmenge an die bekannten Parameter an. 

Erbsen:
Ab Blühbeginn muss bei den Erbsen auf Blattlausbefall kontrolliert werden. Bei Pirimor Granulat war die Abverkaufs Frist der 30.04.2021. Sollten Sie dieses Produkt in Ihrem Lager haben, so kann es bis zum 30.04.2022 aufgebraucht werden. Ein sinnvoller Einsatz endet somit mit dieser Vegetationsperiode.

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 21.05.2021)
LTZ Augustenberg
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