Änderungsbescheid zur Anwendung von ATTRACAP im Rahmen der Notfallzulassung
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zugelassen und heute einen Änderungsbescheid dazu übermittelt.
(c) proplanta
Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) in Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau sowie für Spargel und Süßkartoffeln und bleibt so auch bestehen.
Achtung Änderungen: Für Süßkartoffel wird das Einsatzgebiet von Ackerbau zu Gemüsebau geändert. Der Anwendungszeitpunkt wird auf „Beim Legen der Kartoffeln oder direkt vor der Pflanzung“ geändert.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.02.2023)