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22.09.2008 | 05:29 | Praxis-Tipps 

Aktueller Rat: Pflanzenbau - Nährstoffbilanzierung

Dresden - Entsprechend der Düngeverordnung (DüV) ist jährlich spätestens bis zum 31. März ein betrieblicher Nährstoffvergleich zu erstellen.

Aktueller Rat: Pflanzenbau - Nährstoffbilanzierung
Der Nährstoffvergleich (Flächen und Betriebe laut § 5 Abs. 4 DüV ausgenommen) ist für N und P für das abgelaufene Düngejahr als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz auf der Grundlage von Nährstoffvergleichen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen.

Der mehrjährige zusammengefasste betriebliche Vergleich umfasst bei N mindestens die letzten drei und bei P mindestens die letzten sechs zurückliegenden Jahre. Bei der Erstellung und Bewertung sowie zu den Aufzeichnungspflichten ergeben sich jedoch formgebundene Anforderungen. Dabei sind für die jährlichen betriebsbezogenen Nährstoffvergleiche (Flächenbilanz) mit Ausgangsdaten aus schlagbezogenen Aufzeichnungen oder schlagbezogenen Bilanzen (aggregierte Schlagbilanz) folgende Hinweise zu beachten:

Bei der Zusammenfassung von schlagbezogenen Ausgangsdaten (Zufuhr, Abfuhr) sollten die absoluten Nährstoffmengen (z. B. in kg) übernommen werden. Hektarbezogene Angaben (kg/ha, dt/ha) können nur dann sachgerecht im betrieblichen Nährstoffvergleich zur Anwendung kommen, wenn über eine Berechnung des gewogenen Mittels die unterschiedlichen Schlaggrößen ordnungsgemäß berücksichtigt sind.

Der Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist auf der Grundlage der Ausscheidungen der Tiere (Tierbestand) im betrieblichen Nährstoffvergleich zu berücksichtigen. Ausgangsdaten der Schläge/Bewirtschaftungseinheiten, die auf der Basis der ausgebrachten Mengen (m³, dt) an Wirtschaftsdüngern und deren tatsächlichen Gehalte beruhen, können davon abweichen. Eine Übernahme von schlagbezogenen Ausgangsdaten zur Zufuhr von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft in die betrieblichen Nährstoffvergleiche sollte deshalb unterbleiben.

Unabhängig davon besitzt die schlagbezogene Bilanz neben der betrieblichen Flächenbilanz ohne Zweifel einen hohen Informationsgehalt für den jeweils betrachteten Schlag. Vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglichen sie Aussagen zum grundsätzlichen Entwicklungstrend von Bilanzsalden, zur Nährstoffsituation und zur Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung. Nährstoffüberschüsse bzw. -defizite sowie Gefährdungspotenziale werden lokal erkennbar, so dass Schlussfolgerungen für eine bedarfsorientierte und umweltgerechte Düngung abgeleitet werden können.

Hinzu kommt, dass für P die aktuelle Nährstoffversorgung des Bodens in die Bilanzierung einbezogen werden sollte. So sind für P positive Bilanzsalden bei niedrigen Bodengehalten und negative Salden bei hoher Bodenversorgung pflanzenbaulich und wirtschaftlich sinnvoll. Im Bereich anzustrebender optimaler Bodengehalte ist eine ausgeglichene Bilanz durch entzugsorientierte Düngung empfehlenswert. Gleiches gilt ebenfalls für Kalium. Obwohl bei der neuen Düngeverordnung nicht gefordert, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, K auch weiterhin insbesondere in den Schlagbilanzen zu berücksichtigen.

Zu den Ausgangsdaten und Ergebnissen der Nährstoffvergleiche besteht eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren nach Ablauf des Düngejahres.
Nähere Informationen zur Erstellung von Nährstoffvergleichen finden Sie in der Broschüre „Umsetzung der Düngeverordnung – Hinweise und Richtwerte für die Praxis“  oder mit BEFU  (www.landwirtschaft.sachsen.de/lfl/befu) im Internet des LfULG.

Quelle: Dr. Ernst / LFL- Sachsen
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