Bei der Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes sollten neben den geflügelten Blattläusen auch Koloniebildungen mit vorhanden sein. Neben dem Gerstengelbverzwergungs-Virus (BYDV), welches durch die
Blattläuse übertragen wird, kann auch das Weizenverzwergungs-Virus (WDV) auftreten. Überträger dieses Virus ist eine Zikade. Das Auftreten von Zikaden in den Neuansaaten wurde in mehreren Regionen beobachtet, allerdings meist in geringerer Anzahl. Eine Insektizidmaßnahme gegen die Zikaden ist nicht möglich. Zum einen sind für die Bekämpfung der Vektorzikade keine
Insektizide zugelassen zum anderen sind die Wirkungsgrade gering. So weisen die Pyrethroide zur Blattlausbekämpfung nur geringe Nebenwirkungen auf.
Bei den Bestandeskontrollen ist gleichzeitig auf Fritfliegenlarven und Larven des Getreidelaufkäfers zu achten. Durch den Fraß der glasig-weißen Fritfliegenlarven vergilbt das Herzblatt und lässt sich leicht herausziehen. Zum typischen Schadbild der Larven des Getreidelaufkäfers gehören zerkaute, ausgefranste Getreideblätter, welche zum Teil in die Erdröhren hineingezogen werden. Ein gutes Nahrungsspektrum bieten auch die Keimlinge von gerade auflaufendem Getreide. Alle Getreidearten nach Vorfrucht Getreide, insbesondere Frühsaaten, können befallen werden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt im Herbst bei 3 - 7 geschädigten Trieben/m². Zur Bekämpfung beider Schaderreger ist Karate mit Zeon Technologie (75 ml/ha) zugelassen. Gegen den Getreidelaufkäfer ist auch Bulldock (300 ml/ha) anwendbar.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen