13.09.2008 | 08:49 | Praxis-Tipps
Aktueller Rat: Pflanzenschutz im RapsDresden - Bei den Überwachungsmaßnahmen im Raps ist auf das Auftreten des Rapserdflohes zu achten. Die Beizwirkung gegen den Rapserdfloh ist nur bis zum 4-Blattstadium des Rapses ausreichend. |
(c) proplanta Der Käfer hatte in sächsischen Regionen bisher nur örtlich Bedeutung. Eine Insektizidmaßnahme ist nur erforderlich, wenn der Bekämpfungsrichtwert überschritten wird. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei Auflaufbeginn bis 4-Blattstadium im Bestand bei 10 % durch Fraß zerstörte Blattfläche. Gefährlicher als der Käferfraß ist allerdings der Fraß der Larven in den Blattstielen. Ab dem 4-Blattstadium (01.bis 20.09.) sind Insektizidmaßnahmen bei über 40 Käfern/Schale in 10 Tagen bzw. ab 25 Käfer/Schale in 10 Tagen nach dem 20.09. bis Ende Oktober sinnvoll.
Gleichzeitig sollte bei Befallskontrollen auf die Kohlmotte (Kohlschabe), die Rübsenblattwespe und die Kohlfliege geachtet werden. Die Larven der Kohlmotte sind bis zu 10 mm lang, als Junglarve gelblich-grau und später grün gefärbt, schwarz punktiert und an beiden Enden spindelförmig verschmälert. Sie schaben an der Blattunterseite. Bei starkem Befall kann es bis zum Skeletttierfraß an den Pflanzen kommen. Die zunächst graugrünen, dann samtschwarzen ca. 12-18 mm langen walzenförmigen Larven der Rübsenblattwespe können an den jungen Pflanzen Loch und Fensterfraß bis Kahlfraß verursachen. Insbesondere bei warmem Septemberwetter kann es örtlich zu heftiger Fraßtätigkeit kommen.
Quelle: Dr. Kraatz / LFL-Sachsen
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