Bei Bodentemperaturen über 5 °C und Lufttemperaturen am Tag über 10 °C ist mit dem Zuflugbeginn der ersten Rapsschädlinge zu rechnen. Laut proPlant hat der Zuflug des Gefleckten Kohltriebrüsslers in den wärmeren Regionen Südwestdeutschlands bereits eingesetzt. Da das Auftreten der
Schädlinge innerhalb eines Bestandes sehr unterschiedlich sein kann, sollten je Rapsschlag mehrere
Gelbschalen mit Gitterabdeckung an verschiedenen Schlagseiten 10 bis 20 m vom Feldrand entfernt aufgestellt werden.
Um eine gute Fängigkeit der Gelbschalen gewährleisten zu können, sind diese 10 cm über dem Bestand zu platzieren und ständig der Bestandeshöhe des Rapses anzugleichen. Die Kontrollen sollten mindestens 2mal wöchentlich erfolgen. Wichtig ist die Differenzierung der Stängelrüsslerart, um den Behandlungszeitpunkt besser bestimmen zu können. Der Große Rapsstängelrüssler verursacht einen größeren Schaden und muss zeitnah bekämpft werden. Beim Gefleckten Kohltriebrüssler kann auf Grund der Biologie die Behandlung mindestens 8 Tage hinausgezögert werden.
Die Behandlungen müssen vor der Eiablage der Rüsselkäfer erfolgen, da die Larven im Stängelinneren nicht mehr erfasst werden können. Neben der direkten Schädigung der Pflanzen durch die Larven werden auch gleichzeitig Eintrittspforten für pilzliche Erreger wie
Phoma lingam und
Botrytis cinerea geschaffen.
Grundsätzlich ist ein Insektizideinsatz nur nach Erreichen der Bekämpfungsrichtwerte (Großer Rapsstängelrüssler > 5 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen, Gefleckter Kohltriebrüssler > 15 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen, jeweils bei Gelbschalen mit Gitter-Abdeckung!) zu empfehlen, da durch zu häufige Anwendungen eine erhebliche Resistenzgefahr entsteht.
Neben den bisher zugelassenen Insektiziden stehen in begrenztem Umfang zur Rapsglanzkäferbekämpfung in Starkbefallsgebieten für diese Saison auch wieder Organophosphate wie Reldan 22 und Pyrinex 25 CS (beide Mittel B1 - bienengefährlich) über eine § 11-Genehmigung zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die beiden
Insektizide jeweils nur einmal eingesetzt werden können. Sie dürfen nicht angewendet werden, wenn blühende Unkräuter im Raps zum Applikationstermin vorhanden sind oder wenn die ersten Vorblüher (einzelne Rapspflanzen, die 10 - 14 Tage vor Blühbeginn bereits blühen) sichtbar sind. Der
Bienenschutz ist strikt zu beachten!
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen