Schädigend können jetzt noch der Kohlschotenrüssler und die Kohlschotenmücke auftreten. Auf die Kohlschotenmücke sollte insbesondere in Rapsbeständen, die in unmittelbarer Nähe zu im Vorjahr stärker befallenen Flächen liegen, verstärkt geachtet werden. Sie fliegt während der Blüte zu. Die Kohlschotenmücke legt unmittelbar nach dem Zuflug ihre Eier in junge Schoten ab. Ältere Schoten können nicht mehr erfolgreich mit Eiern belegt werden. In nächster Zeit sind die Rapsbestände weiterhin auf das Auftreten von Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke zu kontrollieren. Aus Gründen der Resistenzproblematik sollten beim Insektizideinsatz gegen die Kohlschotenmücke und Kohlschotenrüssler keine Pyrethroide eingesetzt werden, da der
Rapsglanzkäfer immer noch in den Beständen vorhanden ist.
In der
Wintergerste sind standort- und sortenspezifisch
Mehltau, Zwergrost, Rhynchosporium und Netzflecken vorhanden. Der optimale Behandlungszeitraum bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes ist ab BBCH-Stadium 37-49 (alle Blätter vorhanden) erreicht. Für die Einmalbehandlung im Stadium BBCH 37 bis 49 eignen sich Strobilurinpräparate sehr gut. In weniger anfälligen Sorten, bei geringerem Krankheitsauftreten und ertragsschwächeren Standorten ist eine Reduzierung der Aufwandmenge auf 70 bis 80 % möglich oder es ist preisgünstigeren Azolen der Vorrang zu geben. In Gebieten, wo im Vorjahr Ramularia eine Rolle spielte, sollte die Mittelwahl entsprechend ausgerichtet werden.
Nach dem Auflaufen der Erbsen- und Ackerbohnenbestände ist eine sofortige Kontrolle auf den Befall mit dem Blattrandkäfer notwendig. Örtlich, insbesondere im westsächsischen Raum waren ab der letzten Aprilwoche in Erbsen erste Schäden zu beobachten. Bei anhaltender trockener Witterung kann es durch verzögertes Wachstum der Pflanzen zu stärkeren Schädigungen durch den Käfer kommen. Das Schadbild zeigt sich in Form bogenförmiger Fraßstellen an den Blatträndern, die nur wenig tief in die Blattspreite hinein reichen. Eine Bekämpfung ist bis zum 6-Blattstadium sinnvoll. Der Bekämpfungsrichtwert ist erreicht, wenn 50% der Pflanzen (bis BBCH 16) Fraßsymptome aufweisen oder mehr als 10% der Blattfläche abgefressen sind.
Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Sachsen