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06.05.2008 | 07:20 | Praxis-Tipp 

Aktueller Rat: Pflanzenschutzmaßnahmen in der Rapsblüte

Dresden - Seit der 18. Kalenderwoche befinden sich die Rapsbestände verbreitet, abgesehen von den Vorgebirgslagen, im Stadium beginnende Blüte (BBCH 61/63). Somit steht die Behandlungsentscheidung zur Sclerotiniabehandlung an.

Pflanzenschutzmaßnahmen Raps
(c) proplanta
In den letzten Tagen bestanden günstige Infektionsbedingungen für Sclerotinia sclerotiorum. Es wurden verbreitet Funde von Apothezien in den Beständen beobachtet. Für den optimalen Behandlungstermin empfehlen wir die schlagspezifische Empfehlung nach dem Prognosemodell SkleroPro. Gegen Sclerotinia können z.B. folgende Fungizide eingesetzt werden: Cantus Gold 0,5 l/ha; Cantus 0,5 kg/ha; Proline 0,7 l/ha; Folicur 1,5 l/ha; Ortiva 1,0 l/ha; Harvesan 0,8 l/ha; Caramba 1,5 l/ha; Mirage 45 EC 1,5 l/ha.

Achten Sie auf ausreichend Brüheaufwandmenge (400l Wasser/ha). Örtlich kann auch eine Kombination mit Insektiziden erforderlich sein, wenn ein hohes Auftreten der Rapsblütenschädlinge vorhanden ist.

Die Rapsglanzkäfersituation ist in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich. Da bereits viele Rapsbestände blühen, hat die Gefährdung stark abgenommen. Der Pollen, als Hauptnahrungsquelle der Käfer, kann ohne Zerstörung der Blüten gut erreicht werden. Die größten Schäden entstehen während des Knospenstadiums. Um an den Pollen zu gelangen frisst sich der Käfer durch die Knospen und zerstört dabei die Blütenorgane. In einigen Gebieten Sachsens, wo das Blühstadium noch nicht erreicht worden ist, sollten weiterhin Bestandeskontrollen durchgeführt werden. Unbedingt ist zu beachten, dass ab  BBCH 59/60 sich der Bekämpfungsrichtwert auf > 8 Käfer /Pflanzen in den gesunden und wüchsigen Beständen ändert.

Aus Gründen der Resistenzproblematik sollten beim Insektizideinsatz gegen die Kohlschotenmücke und Kohlschotenrüssler keine Pyrethroide eingesetzt werden, da der Rapsglanzkäfer immer noch in den Beständen vorhanden ist. Ab Blühbeginn dürfen keine bienengefährlichen Präparate (B1) mehr eingesetzt werden. Der Bienenschutz ist dringend zu beachten. Die Blütebehandlungen sollten sowohl bei B2 als auch B4 Präparaten außerhalb des täglichen Bienenfluges in den Morgen- und Abendstunden durchgeführt werden. Dies sollte außerdem aus Rücksicht auf die Bienenvölker bei solo Fungizidanwendungen berücksichtigt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass beim Einsatz von Tankmischungen mit Insektiziden und Fungiziden eine Veränderung der Bienengefährlichkeitseinstufung möglich ist.

Quelle: Dr. Michael Kraatz / LFL-Sachsen

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