In Gebieten mit erfahrungsgemäß ausreichend Sommerniederschlägen zu Beginn der zweiten Jahreshälfte und einer ausreichend langen Vegetationszeit sollte auf den Anbau von Sommerzwischenfrüchten nicht verzichtet werden. Natürlich muss die
Fruchtfolge den Sommerzwischenfruchtanbau überhaupt zulassen.
Der Sommerzwischenfruchtanbau zur Gründüngung ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. Dem Boden wird über Zwischenfruchtanbau zur Gründüngung organische Substanz zugeführt. Der Gehalt an organischer Substanz des Bodens ist eine wesentliche Komponente zur Stabilisierung und Verbesserung der Bodenwasserspeicherfähigkeit.
In Folge der Bodenbedeckung wird die Wind- und Wassererosion sowie die Verlagerung von Nährstoffen in tiefere Bodenschichten verringert, die Unkrautentwicklung unterdrückt und die biologische Aktivität des Bodens gesteigert. Auch die Bildung einer ausreichenden Krümelstruktur der Ackerkrume wird gefördert. Durch den Anbau von Sommerzwischenfrüchten zur Futternutzung kann wertvolle Hauptfutterfläche eingespart und die Grünfutterperiode verlängert werden. Zwei bis drei Hektar Zwischenfrüchte können soviel Trockenmasse liefern wie ein Hektar Hauptfruchtfutterbau.
Bei der Saat von Kreuzblütlern stehen in der Regel die Gründüngung und der Bodenschutz im Vordergrund. Die Aussaat kann bei Sommerraps, Ölrettich und Gelbsenf breitwürfig mit einem Scheibenstreuer auf flach gelockerten Boden erfolgen. Danach sollte das Saatgut eingearbeitet werden. Feinkörnige Leguminosen, Gräser sowie deren Mischungen erfordern eine flache Saatfurche, um einen sicheren Feldaufgang zu gewährleisten.
Die Aussaat zur Futternutzung sollte unmittelbar der Druschfruchternte folgen, damit ausreichend Zeit zur Bestandesbildung bleibt. Zur Gründüngung sind auch spätere Aussaaten möglich. Bei der Bemessung der
Stickstoffdüngung ist die Stickstoffbereitstellung des Standortes zu berücksichtigen. Bei der Aussaat zur Futternutzung ist im Interesse einer kräftigen Bestandesentwicklung ausreichend hoch zu düngen.
Soll eine Gründüngung erfolgen, ist keine oder eine leichte Andüngung mit Stickstoff in vielen Fällen ausreichend. Wird der Stickstoffbedarf mit flüssigen Wirtschaftsdüngern gedeckt, sind die Forderungen der
Düngeverordnung zu beachten.
Werden Sommerzwischenfrüchte gezielt zur Nematodenbekämpfung angebaut, sollten vorzugsweise Sorten mit entsprechender Resistenzeinstufung ausgewählt werden.
Quelle: Dr. Pößneck / LFL-Sachsen