Ist die Schadensschwelle im Vergleich dazu nicht überschritten ist die Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme auch nicht sinnvoll. Denn in dem Fall sind die erwartenden Schäden am Erntegut kleiner als die Kosten für Pflanzenschutzmaßnahmen.
Die gute fachliche – integrierte - Pflanzenschutzpraxis fordert: Gezielte, chemische
Pflanzenschutzmaßnahmen sollten nach Möglichkeit ausschließlich nur unter Beachtung der jeweiligen Bekämpfungsschwelle erfolgen. Um darüber den Überblick zu behalten hier eine Überblick der derzeit im
Ackerbau gültigen, amtlichen Schadensschwellen.