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01.12.2013 | 10:00 | Neonikotinoid-Verbot 

Anwendungsverbot von Neonikotinoiden tritt in Kraft

Brüssel/Berlin - In der Europäischen Union tritt heute das zweijährige Teilverbot für die drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Kraft getreten.

Neonikotinoid-Verbot
(c) proplanta
Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner sprach diese Woche mit Blick auf das Moratorium von einer „kurzen Schonfrist“ für die Bienen. Das zweijährige Moratorium für die drei Neonikotinoide sei zwar ein großer Erfolg für die Imker- und Umweltverbände gegenüber der mächtigen Lobby der Pflanzenschutzmittelhersteller, der nicht nur den Bienen, sondern auch wilden Bestäubern, Vögeln und Wasserorganismen eine Atempause verschaffe, die sie dringend brauchten.

„Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Das Teilverbot ist befristet und die betroffenen Pestizidkonzerne klagen bereits gegen das Verbot“, kritisierte Ebner. Dabei belegten immer mehr Studien ernste Risiken bereits durch sehr geringe Mengen an Neonikotinoiden. Die Wirkstoffe könnten mehrere Jahre in der Umwelt überdauern und reicherten sich in Pflanzen und Böden an. Daher sei es fraglich, ob zwei Jahre ausreichten, um belastbare Schlussfolgerungen zu allen ökologischen Risiken der Neonikotinoide und deren Anteil am Bienensterben zu ziehen.

Die beste Versicherung gegen solche Umweltgefährdungen sei eine Landbewirtschaftung, die im Sinne des Vorsorgeprinzips dauerhaft ohne Neonikotinoide und andere Bienengifte auskomme, so der Grünen-Politiker. Die neue Bundesregierung sei daher gefordert, wirksame Maßnahmen zur Förderung einer bienenfreundlichen Landwirtschaft zu ergreifen. Dazu gehören laut Ebner ein konkreter Pflanzenschutzmittelreduzierungsplan und eine effektive Förderung der Erforschung von Alternativen zum Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel. Leider bringe der Koalitionsvertrag hier keinerlei Impulse. (AgE)
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