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14.01.2022 | 13:19 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

ATTRACAP erhält Notfallzulassung für Kartoffeln und Spargel

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ATTRACAP (Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Kartoffeln und Spargel gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) beschränkt.

Notfallzulassung ATTRACAP
(c) proplanta
Die Zulassung von ATTRACAP wird für die Zeit vom 21. Februar 2022 bis zum 20. Juni 2022 ausgesprochen. Der Einsatz ist nur für Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau sowie für Spargel vorgesehen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 105.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 3.500 ha.

Angaben zur sachgerechten Anwendung - Kartoffeln

ATTRACAP darf im Freilandanbau von Kartoffeln über Granulatstreuer direkt in die offene Furche gestreut werden deren Verwendungszweck als Speise-, Veredelungs-, Stärke- und Pflanzkartoffeln festgelegt ist.

Das Mittel zur Bekämpfung von Drahtwürmern - explizit zum Zeitpunkt des Larvenstadiums dieser Schadorganismen – ist bei geringem bis mittleren Befall beim Legen der Kartoffeln vorgesehen oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss möglich.

Für die Ausbringung wurde als vegetativer Entwicklungszeitraum der Kultur der Entwicklungsbereich BBCH 01 oder BBCH 21-33 festgelegt, wobei in jedem Fall zwingend auf eine vollständige Bedeckung geachtet werden muss.

Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.

Angaben zur sachgerechten Anwendung - Spargel

ATTRACAP darf im Freilandanbau von Spargel vor dem Schießen aus dem Boden bzw. nach dem Aufdämmen von März bis April bei geringem bis mittleren Befall eingesetzt werden. Das Einstreuen des Mittels erfolgt mit einem Granulatstreuer auf dem abgefrästen Spargeldamm. Die Spargeldämme werden wie gewohnt aufgedämmt.

Ende März bis Anfang April wird die Folie auf dem Damm zur Seite genommen, die obersten 20 cm des Dammes mit der Fräse entfernt und das Granulat mittels Granulatstreuer aufgebracht. Nach dem Aufbringen wird im selben Schritt der Damm wieder geschlossen und anschließend die Folie wieder auf den Damm gelegt.

Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.

Aufwandmenge und Wartezeit – Kartoffeln und Spargel

Für beide Kulturen gilt: Der Mittelaufwand beträgt 30 kg/ha. Das entspricht 1,2 x 1010 Sporen/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.01.2022)
LTZ Augustenberg
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