Auch die Streuobsterzeuger beklagen zu viele Auflagen
Neckartailfingen - Nicht nur der Klimawandel, sondern vor allem auch die schlechte Pflege der Bäume gefährden die Zukunft der Streuobstbestände in Baden-Württemberg.
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Zudem sei die Freude an der Bewirtschaftung durch die Vielzahl an bürokratischen Auflagen und Limitierungen häufig getrübt, erklärte der Geschäftsführer des Landesverbandes für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg (LOGL), Rolf Heinzelmann, anlässlich der Eröffnung der diesjährigen Fruchtsaftsaison am letzten Freitag (8.9.) in Neckartailfingen.
Nur wenn die Bewirtschafter so entlohnt würden, dass deren Mühen sich lohnten, könne der Erhalt der Bestände gesichert werden. Weniger Verbote und mehr Wertschätzung könnten helfen, mehr Engagement zu erreichen, sagte Heinzelmann. Auch der zuständige Fachreferent des Verbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW), Timo Schumann, zeigte sich besorgt.
Die Aufgabe des VdAW sieht er in der Stärkung aller in der Streuobstkette Beteiligten. Isabel Kling vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium betonte, dass die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen dem Ressort „ganz besonders am Herzen liegt“. Sie verwies auf die unterschiedlichen Marketingkampagnen, die Streuobstinitiative und auch die Verdopplung der Streuobstwiesenförderung im vorigen Jahr.
„An Wertschätzung gegenüber den Erzeugern von Seiten des Landes mangelt es in keiner Weise und diese wird auch weiterhin deutlich zum Ausdruck gebracht werden“, sagte Kling. So unterstütze das Land mit der aktuellen Kampagne „Wir machen das“ die regionalen Wertschöpfungsketten. Almut Sattelberger vom BUND Baden-Württemberg mahnte indes vor allem Maßnahmen zur intensiveren Vernetzung der Bewirtschafter an.
Niemand sollte sich allein gelassen fühlen. Außerdem sei das Land in der Pflicht, durch Förderung von Baumschnittmaßnahmen oder die Gründung und Einbeziehung von Streuobstorganisationen in das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) die Pflege der Bestände attraktiver zu gestalten.
Es gibt keinen garantierten Mindestlohn für Selbstständige. Arbeitnehmer in diesem Bereich wird der gesetzliche Mindestlohn garantiert. Im Übrigen haben die weit überwiegende Mehrzahl der beklagten Auflagen Schutzfunktion. Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Schäden, vor Übervorteilung beim Kauf, Schutz der Natur und Umwelt vor Ausbeutung und Vergiftung, Schutz der Artenvielfalt. Dies entspricht dem in der EU vorherrschenden Prinzip des vorbeugenden Verbraucherschutzes und folgt auch dem Bundesnaturschutzgesetz. Ost aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten ist von gleich guter Qualität.
Conterra schrieb am 17.09.2023 22:17 Uhr
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Wenn die Politik den Mindestlohn für die Streuobstbewirtschafter garantieren würde wäre schon viel geholfen. Die schlauen Leute vom VdAW vom BUND und NABU usw. sollten eigentlich ehrenamtlich für unsere gemeinsame Sache Naturschutz bereit stehen.